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Sachsen.
len wurden eingezogen, Marienberg, Chemnitz, Schneeberg, zuletzt auch Annaberg, mitden beiden Fürstcnschulen blieben 11 Gymnasien. Rechnen wir von diesen dasVitzthnm'sche ab, weil es nicht ans Sachsen zunächst berechnet ist, so kommt erst auf220000 Einwohner ein Gymnasium, gegen andere Länder, z. B. Preußen, ein sehrungünstiges Verhältnis. Da man jetzt erst ans 916 Seelen einen Gymnasialschülerrechnen kann, so mag die Verringerung der Anstalten als eine völlig wohlberechtigteerscheinen, zumal wenn man bedenkt, daß infolge der oben erwähnten Verhältnisse eineviel zu große Zahl von studirten Leuten vorhanden war.*) Allein einerseits beginntsich doch schon für die Aemterbesetzung empfindlicher Mangel zu zeigen, andererseitskann man mit Recht behaupten, daß durch die locale Entfernung eines Gymnasiumsin ganzen Bezirken die meisten Knaben, welche das Studircn ergriffen haben würden,zur realistischen Bildung gezogen worden sind. Die Regierung bemüht sich eifrig, denentstandenen Schaden auszugleichen, und gerade jetzt schweben Verhandlungen überErrichtung von 2 neuen Gymnasien. Schon waren die Forderungen der Neuzeit inden Lehrplänen der Gymnasien berücksichtigt, aber es bedurfte bestimmter Einreihungin festgesetzte Verhältnisse, bestimmter Normen über die zu erreichenden Ziele. Nachdem1843 ein Regulativ über den geschichtlichen und bald darauf ein gleiches fürden Unterricht in Mathematik und Naturwissenschaften festgestellt waren,ward am 27. Dec. 1846 das Regulativ für die Gelehrtenschulen**) publicirt.Wir erkennen als einen unbedingten Vorzug desselben an, daß der classische Unterrichtals die Hauptgrundlage der Gymnasialbildung nicht allrin festgehalten, sondern diesauch äußerlich markirt und innerlich durchgeführt ist, indem die volle Hälfte der Stun-denzahl und demnach auch des Privatfleißes ihm zufällt. Correctes Schreiben derSprache — auch in gebundener Rede und geläufiges Reden des Lateins Griechi-schen Uebersetzungen aus dem Deutschen) werden nur in dem Sinne gefordert, daß —abgesehen von der dadurch zu erreichenden Gymnastik des Geistes — ohne Erwerbungdieser Fertigkeit ein gewandtes und tieferes Verständnis des antiken Geists nicht mög-lich ist. Den beiden Fürstenschulen kommt für diese Hebungen der traditionelle Schü-lergeist zu Hülfe, aber auf allen Gymnasien wird demselben Ziele zugestrebt. Freilichhört man Klagen, daß die Fertigkeit abnehme, und zwar gerade von Seiten der Uni-versität, von wo durch den Gebrauch der deutschen Sprache in Dissertationen, Dispu-tationen und Prüfungen allerdings nicht ermunternd auf den Geist der Schüler einge-wirkt wird. In diesem Augenblick geht man mit einer Umgestaltung der Gymnasienum, wozu das Verhältnis zum norddeutschen Bunde und die im Januar zu Berlingehaltenen Conferenzen Anlaß und Richtung gegeben haben. — In der Errichtungeiner Realschule gieng die Stadt Leipzig dem ganzen Lande voran, einige andereStädte folgten dem Beispiele und die Regierung gründete mehrere. Eingedenkder in andern Ländern gemachten Erfahrungen, des Schwankens über den Begriff unddie aus demselben herzuleitenden Konsequenzen, verfuhr das Ministerium weise, daß esebenso Ausschreitungen verhütete, wie Erfahrungen zu machen möglichst freien Spiel-raum gewährte. Selbst der schon früher von einzelnen Pädagogen beantragte Versuch,auf dem gemeinsamen Unterbau progymnasialer Bildung die beiden Anstalten: Gym-nasium und Realschule, zu errichten, wurde gemacht und es giengen daraus die vereinig-ten Gymnasial- und Realschulanstalten zu Plauen und zu Zittau hervor. Um diesvorauszunehmen, der an und für sich herrliche und wohlberechtigte Gedanke hat sichpraktisch nicht ausführbar bewiesen: die gemeinsamen Progymnastalclassen boten in ihrerUeberfüllung keinem der beiden Bildungswege genügende Vorbereitung. An beiden
*) Die Militärfreiheit der Studirenden wurde aufgehoben. 1834 war der Vers, diesesArtikels unter den ersten, welche sich zur Aushebung stellten.
**) Codex des im Königreich Sachsen geltenden Kirchen- und Schulrechts. S. 65S—75.2. Ausl, herausg. von Ed. Schreyer. Leipzig 1864.