Sachsen.
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Aufwands gewährt werden sollte.*) Zur Gründung derselben wurde eine allgemeineKirchencollecte und eine Abgabe von Trauungen bestimmt. Von den Seminarienerhielt das zu Freiberg 1807 eine Beihülfe aus den Kirchen- und Hospitalkassender Stadt, ward 1809 mit dem Gymnasium in Verbindung gesetzt und erhielt 1812eine ständische Bewilligung von 500 Thlrn. Für das Seminar in Friedrichstadt-Dresden wurde 1817 ein jährlicher Zuschuß von 350 Thlr. bewilligt. In demselbenJahr wurde durch reiche Privatstiftung und bedeutende ständische Totirung das Schul-lehrerseminar in Bautzen gestiftet. Durch eine ähnliche Privatstiftung entstand dasFreiherrlich Fletscher'sche Seminar in Dresden.
Auf der Weltausstellung zu Paris im I. 1867 hat das königlich sächsische Mini-sterium des Cultus und des öffentlichen Unterrichts für das, was es dort über dasUnterrichtswesen seines Landes zur Kenntnis und Anschauung gebracht, die goldnePreismedaille erhalten. In eine ganz neue Phase trat das gesammte UnterrichtswesenSachsens ein durch die am 4. Sept. 1831 publicirte Constitution. Unter densechs Ministerien, welche infolge davon am 7. Nov. ins Leben traten, ward das desCultus und öffentlichen Unterrichts die einheitliche Oberbehörde für alleKirchen- und Schulsachen. In Kirchensachen bildet das Consistorium zu Dresden diezweithöhere Instanz, in Schulsachen die für Kirche und Schule bestehenden Abtheilun-gen der im I. 1835 errichteten vier Kreisdirectionen. Wir dürfen zuerst nicht uner-wähnt lasten, daß mit dieser Veränderung die Fürsorge der Könige Anton (1827—36)und Friedrich Augusts II. (1830, Mitregent bis 1854) auch im Unterrichtswescnnicht zurückgetreten ist, und daß namentlich des jetztregierenden Königs Majestät, wieer als der erste Gekrönte in den Wissenschaften allgemein anerkannt wird, eine per-sönliche Theilnahme und ein Wohlwollen für die Unterrichtsanstalten, für Lehrer undSchüler fort und fort an den Tag legt, daß noch die spätesten Nachkommen des vonihm gewirkten Segens dankbarlichst eingedenk sein werden. Wir achten uns auch ver-pflichtet, die Namen der Minister Müller, von Carlowitz, v. Wietersheim,von Falkenstein nnd der Räthe Hübel, Schulze, Meißner, Gilbert zu nen-nen, weil ihnen das Vaterland die Thaten verdankt, durch welche ihm eine beneidens-werthe und vielfach beneidete Blüte seines Unterrichtswesens zu Theil ward. Eineder ersten Verordnungen des neuen Ministeriums war die Bekanntmachung überdie Erfordernisse der Aufnahme als Zögling in eine der beiden Landes sch ulen zuMeißen und Grimma, das dabei stattfindende Verfahren und die für die aufge-nommenen zu erfüllenden Bedingungen vom 7. Dec. 1832,**) eine übersichtliche undklare Zusammenfassung der in verschiedenen einzelnen Verordnungen enthaltenen Be-stimmungen und Ergänzung derselben in liberaler, aber vorsichtiger Weise. Eine un-gemeine Schwierigkeit ergab sich durch die Verhältnisse der städtischen Schulen. DasAnwachsen der Einwohnerzahlen machte Theilungen der untern Elasten und Anstellungmehrerer Lehrer nothwendig, die im hohen Grade gestiegne gewerbliche Thätigkeit for-derte eine Vorbereitung für das Leben, wie sie die Gymnasialbildung nicht gewährteund nicht gewähren konnte, ohne den nachtheiligsten Abbruch zu leiden. Die städtischenKasten reichten zur Befriedigung der Bedürfnisse nach beiden Seiten nicht aus. DasMinisterium forderte 7000 Thlr. von den Kammern. Aus deren Mitte selbst warddie Summe als unzureichend befunden, eine Mehrforderung gewünscht. Die Regierunghatte gewiß Gründe genug, eine solche bedenklich zu finden. Etliche lateinische Schu-
Gretschel III. S. 625. Die Kasse ist jetzt unter die Verwaltung des Cultnsministeriumsgestellt und durch Verordnung vom 20. Juli 1840 zwei Collecten zur Unterstützung armer, alteroder sonst bedrängter Lehrer und ihrer Wittwen und Waisen an den beiden Bußtagen nachReminiscere und vor der Todtenfeier bestimmt. In der Lausitz werden diese Collecten nichtgesammelt. Uebrigens steht das Cultusministerium im Begriff, durch Errichtung einer Emeriten-kasse, wie sie bereits für die Geistlichen besteht, für die Zukunft der Lehrer Sorge zu tragen.
**) In besonderem Abdruck Dresden 1833. K. Hofbuchdruckerei von Meinhold und Söhnen»