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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Sachsen.

bekleidenden Franz Volkmar Reinhard, einen der größten deutschen Kanzelrcdncrnnd den Leipziger Superintendenten Dr. Joh. Georg Rosenmüller erwähnen, uman die Verdienste, welche sie sich erwarben, zu erinnern, aber unter den höherenStänden sahen nur einzelne in der Kirche etwas anderes als eine für die MassenTrost gewährende nnd zur Züchtigung nothwendige Anstalt. *) Sinn für die Wissenschaftund Kunst äußerte sich vielfach, aber sie wurden mehr wie Unterhaltung vermittelndbetrachtet, als mit dem tiefen Ernst der Forschung nach Wahrheit betrieben. Wie dieArmenpflege zu einer kalten, liebeleeren Polizeiangelegenheit ward, so war auch diePhilanthropie in den Schulen vorzugsweise ans Nützliches und im Leben Brauchbaresgerichtet. Dem trefflichen Regenten kann kein Vorwurf einseitiger Förderung dieserRichtungen gemacht werden: er bewies für alles das gleich herzliche Wohlwollen nebeneiner weisen Mäßigung und Vorsicht. Das Mandat vom 7. August 1766 also nochvon der vormundschaftlichen Regierung herrührcnd schärfte den Eltern die Pflichtihre Kinder zur Schule anzuhalten ein. Ebenfalls unter der vormundschaftlichen Regie-rung vorbereitet war die neue Schulordnung. Die Umsicht in der Prüfung zeigtsich darin, daß dieselbe schon 1769 den Landständen vorgelegt, aber erst am 17. März1773 publicirt ward. Dieselbe ist bereits in dem Artikel über ihren Verfasser JohannAugust Ernesti eingehend gewürdigt: wir wiederholen hier, daß sie für die Gelchrten-schulen in jeder Hinsicht von der reichsten pädagogischen Erfahrung, der weisesten Be-rücksichtigung der Verhältnisse, der liebevollsten Begeisterung für die Sache getragen ist;die Elementarschulen und Bürgerschulen sind dagegen etwas dürftig weggekommen.Wie in andern Ländern (z. B. Preußen) war auch in Sachsen das Verlangen nachallgemeinem Bolksunterricht äußerst lebhaft angeregt, damit aber auch die Sorge, tüch-tige Lehrer zu finden, nothwendig geboten. Man durfte es uicht dem Zufall überlassen,ob sich solche finden würden, und so wurden die Schullehrerseminarien ins Lebengerufen. Wir können auf den Artikel über Dinier verweisen, der zuerst privatimdie Vorbereitung zum Schulmeisterberuf unternahm und 1797 nach dem trefflichen Nicolaiselbst die Direction des 1788 in Friedrichstadt-Dresden gegründeten antrat.**) Schonim I. 1798 fand in diesem Seminar eine öffentliche Prüfung statt und in demselbenJahr ward die erste Schullehrerconferenz zu Großhennersdorf abgehalten. Wie durchbeides das öffentliche Interesse an der Sache geweckt worden, wird dadurch bewiesen,daß 1799 die Stände, nachdem die Absicht ein neues Seminar in Wittenberg zu er-richten gescheitert war, jährlich für die Seminarien 500 Thlr. bewilligten, denender Kurfürst 1600 Thlr. jährlichen Beitrag zur Stiftung von Freistellen hinzn-fügte. Auch wurde Einheit in die Sache gebracht, indem zwei Mitglieder desKirchenraths als ständige Commission für die Oberleitung der Seminarien einge-setzt wurden. Schon waren weitere Privatseminare errichtet und 1793 in Zeiz dererste Versuch, ein solches mit dem Gymnasium zu verbinden, gemacht worden.In Freiberg (durch den 1828 in Dresden als Hofprediger verstorbenen Pfarrer undSuperintendenten Ll. Samuel Gottlob Frisch, einen Schwiegersohn des Kinder-freundes Weiße), Zwickau und Plauen ward das Beispiel nachgeahmt.***) Die Er-fahrung hatte bisher bewiesen, daß aus den Gelehrtenschulen die tüchtigsten Schul-lehrer hervorgegangen waren, warum sollte man diesen Weg nicht ferner beibehalten?Freilich die Noth um Lehrer hat einen kürzer» einzuschlagen gezwungen, und es läßtsich kein Wort dagegen sagen. Ungemein viel geschah im 1.1805 für das Elementar-

*) Einen Gegensatz bildeten die Lansitzen, in welchen sehr viele und bedeutende Privatstif-tungen für Kirchen- und Schnlzwecke nnd zwar im echt christgläubigen Geiste gemacht wurden.Gretsch. III S. 307.

Ein zweites ward in dem jetzt nicht mehr zum Königreich Sachsen gehörigen Weißen-fels errichtet. Der Fonds war bedeutend genug, um 1805 Einkünfte von dort dem Dresdnerin Friedrichstadt zuweisen zu können. Gretsch. III S. 353.

***) Auch in Glauchau entstand ein solches für die Schönburg'schen Herrschaften.