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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Sachsen.

nicht über das elegische Versmaß hinaus fortschreitend angeordnet. Obgleich endlichvielfache Gedächtnisübungen angeordnet sind, wird dennoch allen Ernstes betont, daßes nicht auf das Quantum des Erlernten, sondern vor allem auf die Sicherheit undIlnvcrgeßlichkeit ankomme. Nachdem wir noch erwähnt haben, daß für jede derFürstenschnlen adlige Schulinspectoren eingesetzt und durch sie jährlich wenigstens zweiVisitationen angeordnet wurden, gehen wir über zu den deutschen Schulen.

Diese bestehen nur in einer Clässe, sind aber in drei Ordnungen (Häuflein) zutheilen: die zuerst anfangen die Buchstaben zu lernen, die zum Spllabiren fortgeschrit-ten sind, und die welche zu lesen und zu schreiben beginnen; innerhalb dieser Ordnun-gen werden noch besondere Rotten gemacht. Als Lernbücher sind nur der LutherischeKatechismus, das Psalmenbüchlein, die Sprüchlein Salomonis, Jesus Sirach, dasdiene Testament und dergleichen genannt. Die Verpflichtungen des Lehrers sind sonstdieselben, wie in der untersten Classe der Particularschulen, nur natürlich auf geringereGegenstände gerichtet. Anhalten zur Kirche und Zucht auch außer der Schule, wofürdie Bestellung heimlicher Aufmerker aus den Kindern selbst empfohlen wird, sind nichtminder vorgeschrieben. Aus der Schulordnung rührt die schöne, jetzt aber Wohl kaumnoch geübte Sitte her, welche der Vers, dieses Artikels selbst noch mitgenbt hat, daßSonntags im Nachmittagsgottesdienst je zwei Knaben vor dem Altäre sich gegenüber-stehend eins der Hauptstücke in Fragen und Antworten hersagten.*) Die Anstellung derSchulmeister wird den Dörfern, welche sie schon vorher gehabt, nicht entzogen, dochvon einem vor den dazu verordnet«: Superintendenten zu bestehenden Examen ab-hängig gemacht. Nur wenn Gemeinden einen solchen nicht finden können, wird dieBestellung den Consistorien überlassen. Die Pfarrer haben, die Aufsicht zu führenund alle 8, höchstens 14 Tage unversehens die Schule zu besuchen. Nicht ganz klarbin ich mir darüber geworden, ob unter der nicht in der Schule befindlichen Jugend,mit welcher der Schulmeister Sommers in der Kirche, im Winter in der Schulstnbeden .Katechismus und- allgemeine Gesänge zu üben hat, arme Kinder, deren Elterndas Schulgeld nicht bezahlen können, oder bereits aus der Schule entlassene (also eineFortbildung) zu verstehen sind.

Nur mit wenigen Worten gedenken wir noch der Universität Leipzig. Wenigerhaben wir es hier mit der Anordnung der Collegien obgleich auch hier trefflicheBemerkungen Vorkommen, wie z. B. Warnungen gegen das Dictiren zu thnn,aber wer wird nicht des Kurfürsten August herrliche Absichten begreifen, wenn wir an-geben, daß, während vorher in Leipzig nur 70, in Wittenberg nnr 4 in der theolo-gischen und 20 in der philosophischen Facultät (abgesehen von den Chorsängern inden Stiftskirchen) Stipendiaten waren, an jeder der beiden Universitäten, ohne daßdie Stipendien der juristischen und medicinischen Facultät aufgehoben worden wären,150 eingerichtet wurden? Das war wahrhaft großherzige Fürsorge, dem Lehrstandin Kirche und Schule tüchtige Kräfte znzuführen, ohne welche allerdings auch die treff-lichste Kirchen- und Schulordnung nichts gewirkt haben würde! Wenn auf der Uni-versität die praktischen Wissenschaften entschiedene Förderung fanden, kann es Wundernehmen, daß nirgends der Geschichte gedacht ist. Allein daß sie als eine Frucht derklassischen Bildung angesehen wurde, beweisen einerseits des Georg Fabrieins nochjetzt höchst nützliche Bücher über die sächsische Geschichte, andererseits die Thatsache,daß August 1581 den Professor der griechischen und römischen Sprache zu Leipzig:Matthäus Dresser oder Drescher, einen der thätigsten und tüchtigsten Fördererder griechischen Studien**), zum sächsischen Historiographen ernannte.

Störung brachte in das gedeihliche Wirken der von August geschaffenen Ord-

*) Diese Sitte besteht in Württemberg ans dem Land noch heutzutags. D. Red.

**) lieber ihn und seine küii. Llslanclitboui8 grummntious Zrasous spitoms ack puerileminstitutionom st oaptuin aoeomockata (U>p8. I57S) s. Kämmel a. a. O. S. 535. Um aucheinen Schulmann aus jener Zeit anzufiihren, der sein Amt mit Ernst und Eifer führte, erwähne