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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Sachsen.

Znsammenwohnen vieler junger Leute vieles, was sonst als Kleinigkeit gilt, in seinenFolgen viel gefährlicher, als anderswo, Pedantismuö zur Verhütung gänzlicher Un-ordnung heilsam ist: was in der Schulordnung über dieselbe vorgeschrieben ist, trägtnur den Charakter, welchen jede Erziehung im gottesfürchtigen und ehrbaren Hausetragen wird und in damaliger Zeit viel häufiger getragen hat, und mit Weisheit wer-den die besten Mittel angegeben, durch welche das Einreißen gerade in den Alumnatenzu fürchtender Löser Gewohnheiten verhütet werden kann. Die Strafen: 1) ernstlicheUntersagung des Unrechten und Verwarnung vor Strafe, 2) daß sie auf der Erdeessen, 3) daß ihnen ihre ordentliche Speise und Trank abgebrochen wird (Carene),4) die Ruthen, ö) die Fidel, 6) der Kerker, 7) die Exclusion, sind allerdings denSitten späterer Zeiten zum Theil nicht entsprechend, allein einerseits sind z. B. diedrei letzten Strafen nur in den äußersten Fällen in Anwendung gekommen und über-haupt handelt es sich um den Geist, mit welchem sie angewendet werden. Nun sagtdie Schulordnung ausdrücklich: wiewohl zu wünschen wäre, daß man die Ruthe inder Schule nicht brauchen dürfte (also noch viel weniger die nach ihr folgendenStrafen, welche überhaupt nur auf einhelligen Beschluß sümmtlicher Lehrer verhängtwerden); jedoch weil man dieselbe nicht gänzlich entrathen kann, sollen solche die Prä-ceptoren nicht tyrannisch, sondern mit Verstand und Bescheidenheit (richtigem Maß-halten) gebrauchen. Bei geringeren Fehlern und Vergehen sollen sie sich geradezustellen, als hätten sie es nicht gesehen und doch dem Knaben zu verstehen geben, daßes bemerkt und misfällig gewesen sei,*) ja sie sollen den Knaben sogar, wenn sie et-was von ihnen erfahren haben, durch Mittelspersonen unter gebührender Untersagungwissen lassen, wie sie nicht glauben könnten, daß es der Knabe vorsätzlich gethan habe,und wie ihm deshalb für diesmal, wenn er es nicht wieder thue, übersehen sein solle.Dem starren Leugnen von Seiten Schuldiger, welches aus falschem Ehrgefühl undCorpsgeist hervorgeht, kann man gewiß kein besseres Büttel entgegensetzen, als dashier empfohlene, bei offenem wahrhaftigem Eingeständnis keine oder doch eine ge-ringere Strafe eintreten zu lassen. Was übrigens den Knaben versagt ist, das wirdauch heutzutage niemand, der mit der Jugenderziehung es ernst nimmt, erlauben. Ehr-bare, zuträgliche Leibesübung wird ihnen gestattet, nur darf keine Gefahr für die Ge-sundheit daraus hervorgehen. Da damals noch kein Turnen existirte, muß man wohlan Laufen, Tanzen, Ringen, Balgen, vielleicht auch Ballspiele denken. Wenn ihnenöftere Besuche im Elternhause versagt werden, so wird als Grund dafür angeführt,daß sie von dort verschlechtert, zerstreut, unlustiger zum Lernen und Gehorchen zurück-kehren. Die Statuten oder Schulgesetze, auf welche jeder ausgenommen, verpflichtetund au die er durch Vorlesen alle Vierteljahre erinnert wurde, sind ganz musterhaftin ihrer präcisen Kürze. Sie enthalten zunächst nichts als die 10 Gebote auf ihrebesondern Verhältnisse angewandt, und was sie wirken sollen, besagt der Schluß:In Summa: Sie sollen sich allzumal in alle Wege unsträflich zeigen, als die zu-vörderst Gott dem Allmächtigen wahrhaftige Gottseligkeit, der Oberkeit und Herrschaftein dankbar Gemüth, und denen Brüooptoridus Folge und Gehorsam nicht allein mitWorten versprochen, sondern auch bei (mit) der Hand zugesagt haben." Was nun3. die Lehre anbetrifft, so sind hier fast ganz dieselben Vorschriften den Lehrern ge-geben, wie wir sie bei den Particularschulen kennen gelernt haben. Nur einigesCharakteristische heben wir heraus, so die Vorschrift:Sie sollen ihnen ein Ding vielund oft sagen und auch das allergeringste wohl einbilven und, wie die Ammen, alsdenen Kindern die Speise Wohl käuen und gleich in den Mund streichen;" dann:Wennin der ordentlichen Lection etwas vorkäme, das entweder gar zu schwer zu verstehenoder der Arbeit nicht lohnete, sollen dieBrüesptorss damit die Knaben nicht beschweren,sondern übergehen; gleich wie die Bauren, wenn sie ackern, große Wurzeln und Felsen,

*) Ich setze dafür den Grundsatz: es darf nichts ungerügt bleiben, aber auch nicht alles be-straft werden.