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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
Entstehung
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Sachsen.

urFUNwnta von den Jnspectoren aufgehoben, damit sie Lei den folgenden Quartal-exameu zur Vergleichung rücksichtlich der Fortschritte benutzt werden. Von gleicher,praktischer Erfahrung ist die Bestimmung dictirt, daß man beim Fragen die Reihen-folge der Knaben beobachten und weniz einer oder mehrere nicht sogleich antwortenkönnen, sich nicht damit aufhalten, sondern sofort weiter fragen soll, bis einer dierichtige oder genügende Antwort gibt. Auch ferner wird den Lehrern die stricte Vor-schrift gegeben, daß sie ohne langes Predigen und Hinleiten zu der richtigen Antwortnur kurz und rund fragen, weil es hier auf schnelle Erkenntnis, wie die Schüler ge-lernt haben, ankomme, während jenes Verfahren in die Repetition gehöre. Die Schülersollen kein Buch mitbringen, sondern das, woraus examinirt wird, reihum gehen,damit kein Vorauspräpariren oder Benützung von Eingeschriebenem eintreten könne.Unter den Gegenständen werden auch die Uistorias saoraa erwähnt, deren wir obenin den Sonnabendslectionen gedacht haben. Den Schluß macht eine Frage nach denSchülern, welche sich muthwillig und ungehorsam bewiesen; sie werden vor der ganzenSchule ermahnt, auch wohl mit Ruthen gezüchtigt, ja aus der Schule verwiesen. Da-gegen erhalten die fleißigen, frommen, gehorsamen Knaben Iwnoraria, besonders inSchreibpapier bestehend, das damals wohl noch etwas seltenes und kostbares gewesenzu sein scheint. Endlich wird den Pfarrern aufgegeben, auch sonst womöglich alle Wocheneine Elaste, bald die, bald jene zu besuchen, um zu sehen, mit welchem Fleiß Schülerund Lehrer sich vorbereitet haben. Ans das strengste werden alle Winkelschulenuntersagt, weil durch die Existenz solcher den vom Rath geordneten Lehrern an ihrerNahrung abgebrochen und auch falsche und unreine Lehre in die Kinder ein- und fort-gepflanzt werden kann. Dagegen sind Vornehmen aus dem Bürger- und AdelsstandHauslehrer gestattet, doch sind diese ebenso wie die Lehrer der Particularschulenden Superintendenten und Pfarrern über ihre Lehre, Zucht und Disciplin Rechenschaftzu geben verpflichtet.

An die Particularschulen schließt sich die Ordnung der drei Fürstenschulenzu Meißen, Pforte und Grimma an.*) Den Geist derselben charalterisirtdie Einleitung:wiewohl ehrbare aufrichtige Leute, besonders aber die Schulmeisterfür sich selbst, ohne vorgeschriebene Ordnung wissen, was sie thun oder lassen sollen:jedoch weil sie sowol, als andere Leute, auch schwache Menschen seien, und dennochbald vergessen können, was ihnen Amtshalber gebühren möchte, so ist demnach vonnöthen, wo ihrer viele beieinander wohnen sollen, daß man eine gewiße vorgeschriebenegute Ordnung habe, nach welcher alle Dinge, wie sich gebühret, verrichtet werdenmögen." Um zu beweisen, daß der Kurfürst August Wohl voraussah, daßdurch Ge-stalt der Sachen, Gelegenheit derer Läuffte (Zeitumstände)" oder auf andere Weise dieNothwendigkeit in der Ordnung etwas zu ändern, zu verbessern, zu mindern oder zumehren über kurz oder lang eintreten könne, beziehen wir uns sofort auf den Schluß,in welchem er sich und seinen Erben solche Veränderungen vorzunehmen vorbehält. Wirbrauchen einen vollständigen Auszug nicht zu geben, nicht allein weil in einem beson-dern Artikel über Fürstenschulen besonders gehandelt ist, sondern auch weil vieles,was in der Ordnung der Particularschulen aufgestellt ist, auch hier vorkommt, dürfenuns jedoch auch nicht versagen, einzelnes mitzutheilen, was auf das Herz und denSinn, aus welchem die gesammtc Schulgesetzgebung des Kurfürsten August hervor-gieng, ein helleres Licht wirft und wodurch namentlich die speciellen Absichten, welchesein großer Bruder bei der Errichtung der Fürstenschulen hegte, und wie er dieselbensich ganz zu eigen machte, erläutert werden. Wenn wir in den Artikeln über Alum-necn und über Fürstenschulen der unbestrittenen Wahrheit, daß die Erziehung desHauses die beste sei, gegenüber die Nothwendigkeit solcher Anstalten vertheidigt, aberauch die Bedingungen, unter welchen sie das Elternhaus annähernd ersetzen können,

*) Cod. Aug. I S. 575594.