Sachsen.
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schriftcn für Lehrer nicht lesen, ohne mein Nachdenken aufs vielfachste angeregt und— was das wichtigste — mein christliches Gewissen geschärft zu fühlen. Die Ein-leitung stellt zwar nicht den Begriff allgemeiner Bildung auf — noch in der neuestenZeit hat man sich damit vielfach vergeblich abgegnält — zeigt aber recht gut, wie ohneWissenschaften das Leben nicht bestehen kann, ohne Schule und Unterricht jene nurSchaden stiften. Nachdem daraus die Pflicht abgeleitet ist, mit Ernst und Fleiß überden anfgerichteten Schulen zu halten, wird eine gleichmäßige feste Ordnung für noth-Wendig erklärt, weil Ungleichheiten, wie sie die einzelnen Lehrer geübt, den Knabenmehr hinderlich denn förderlich gewesen, manche, indem sie dasselbe auf drei-, viererleiund mehr Weise haben gelehrt bekommen, oftmals irre und verdrossen und den Stu-dien so feind geworden, daß sie dieselben ganz verlassen, die andern aber wenig odernichts darinnen nützliches haben ausrichten können. Später wird auch die Gleichheitund Unveränderlichkeit der eingeführten Bücher damit gerechtfertigt, daß die Knabenmit den andern Büchern nicht überladen, noch ihre Eltern mit viel unnöthigem Bücher-kaufen beschwert werden, die Schulmeister mit den Examirtibus und xroArkssionibns,so jährlich in allen Schulen gehalten,*) ihres Thuns desto richtiger mögen Antwortgeben,, und die Knaben, wenn sie in eine andere Schule geführt werden, mit Ungleich-heit der Bücher nicht beirrt werden. Die ganze liebevolle Fürsorge für die Volksbil-dung spricht sich in der Bestimmung aus, daß die Kinder armer Eltern, die gute undfruchtbare in§6nia haben, alle mögliche Beförderung finden sollen, damit sie demStudiren erhalten und nicht davon abgezogen werden: solche sollen demnach an dieJnspectoren höherer Schulen zur Verleihung von Freistellen und Stipendien empfohlenwerden. An mehreren Stellen wird die Erfahrung ausgesprochen, daß gerade solche,welche mit bitterer Noth gerungen, die gelehrtesten und tüchtigsten Männer gewordenseien. Doch fehlt dabei auch die Anempfehlung ernstester Fürsorge nicht, daß lang-same, unfruchtbare, zerfahrene Knaben mit allen Mitteln von dem Ergreifen der Stu-dien abgehalten und nöthigenfalls mit Gewalt davon entfernt werden. Wie wir schonin der vorigen Periode bemerkt haben, ist auch hier von Bürgerschulen im modernenSinn keine Rede, aber als ein sehr glücklicher Griff zu bezeichnen, daß für die Par-ticularschulen ein Plan aufgestellt wird mit 5 Classen, die von Urimu (deruntersten) bis (juinta gezählt werden, so daß auch die geringeren Schulen, an welchennicht sämmtliche Classen bestehen können, demselben folgen können und die unvollstän-digen doch Vorbereitungsschulen für die vornehmeren — um den Ausdruck der Schul-ordnung zu gebrauchen — bilden. Innerhalb der Classen werden Decurien nachden Fortschritten der Schüler gebildet, damit nicht die besser begabten durch die schwä-cheren aufgehalteu werden und Wetteifer und Ehrgefühl Anregung finden. Für jedeDecurie wird alle Wochen ein neuer Decurio und Rottmeister gewählt, welcher seinenRottgesellen die allgemeine Lection, welche ihnen der Präceptor fürgegeben, wiederumlaut vorsprechen und sonst, daß sie sich Wohl halten, Acht auf sie haben und ihr un-gebührliches Wesen und Verhalten (Verhandlung) dem Präceptori anzeigen soll. Da-mit auch bei stärkeren Classen jeder Schüler jede Woche einmal geprüft („verhört")werde, wie er das Gelehrte behalten, sollen einer oder mehrere arme Schüler damitbetraut werden, doch der Präceptor mit den so gebildeten Abtheilungen selbst eintre-tend abwechseln, damit er aller Knaben Fleiß „eigentlich" wissen möge. Eine ange-strengte Thätigkeit von Schülern und Lehrern wird in Anspruch genommen: die schul-freien Zeiten sind beschränkt auf alle Sonn- und Feiertage, welche nach der Kirchen-
jeder, welcher dies Werk erwägen wird, leichtlich die Ursachen bei sich selbst ermessen und ver-stehen, daß in kindischen Sachen und Geschäften auch einfältig zu handeln sei und daß ohnesolchen kindischen Anfang das größere und wahre nicht erlangt werden möge.
Ich bemerke, daß einjährige Curse längere Dauer der Classenzeiten nicht ansschließen.
Pädag. Encyktopädie. VH. 29