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Sachsen.
aber nicht durch kriegerische Eroberung, sondern Verträge. Unvergeßlich sind seine Ver-dienste als Ordner des gesanunten Staats und Landes. Wohl hat manche, nament-lich auf Vermehrung der fürstlichen Einkünfte gerichtete Maßregel den Schein einergewißen Tyrannei, aber der edle Sinn Lei seinen mit bestem Erfolge gekrönten Unter-nehmungen ward von dem Volke dergestalt erkannt, daß ihm der Name „Vater August"und seiner trefflichen Gattin der „Mutter Anna" ward. In der That führte er einenBau auf, der durch die schwersten und entsetzlichsten Stürme der Folgezeit nicht nmge-stürzt ward, sondern die Grundlagen zu allem dem, was Sachsen als guten Besitzehrt, legte. Erstannenswerth ist seine Unermüdlichkeit im Schaffen auf allen Gebietendes Lebens, bewundernswürdig sein Scharfblick und seine richtige Einsicht, beispiellossein Eifer im Lernen und Studiren. Daß Kirche und Schule die Grundpfeiler allerVolkswohlfahrt seien, war seine feste Ueberzeugung und alle seine Kraft wendete erdarauf. Die Verbesserung der Finanzen, welche ihm durch gründliche Revision, Ord-nung und Vollendung der Säcularisationen ermöglicht ward, verschaffte ihm die Mittel,die Einkünfte der Unterrichtsanstalten zu erhöhen und zu sichern: die Grundbedingungzu jeder gedeihlichen Fortentwicklung. Die Universität Leipzig, für welche Moriz schonviel gethan, verdankte ihm, daß sie als eine der am besten dotirten in Deutschland dastand, Nächst ihr empfiengen die Fürstenschulen eine sehr bedeutende Erweiterung.Wohl hat man anzunehmen, daß der damals in allen evangelischen Ländern rege Zugdurch feste Ordnungen den Schulen Richtung und Bestand zn verleihen, auch aufAugust anregend eingewirkt habe — durfte er doch schon um der reinen lutherischenLehre willen die Gegensätze nicht unberücksichtigt lassen —, aber was er that, wardoch ein schon länger vorbereitetes, theilweise in den Grundzügen schon ausgeführtes,jetzt nur nach gewißcr Erfahrung vervollständigtes und ausgearbeitetes Merk, ff) Diekursächsische Schulordnung vom I. Januar 1580 verdient hier eine eingehendere Be-sprechung, weil sie die Grundlage für die Entwicklung des Schulwesens gewesen istund trotz der neueren Gesetzgebungen dennoch die wichtigsten Einrichtungen aus ihrnoch jetzt bestehen. Wohl hat die Sprache in ihrem Gemisch aus Deutsch und Lateinund hier und da in ihrer Weitschweifigkeit für den, hinter welchem die classischeLiteratur unserer Periode liegt, viel Anstößiges, aber Klarheit, Nachdruck und Wärmewird jeder dazu Fähige anerkennen. Man wird auch einen Unterschied von den neuerenGesetzen darin finden, daß sie in Bezug auf Anordnung der Lectionen, auf Unterrichts-methode, auf Verhalten und Pflichten der Lehrer viel Detaillirtes enthalte und derfreien Bewegung zu wenig Raum gelassen sei, aber man wird die in der Einleitungdafür angeführten Gründe ffff) umsomehr anerkennen, als ja das Eigenthum wenigerausgezeichneter Männer allgemein zu machen die Aufgabe war, und ich kann die Vor-
*) Oben ward erwähnt, daß er unter Sibers Leitung in Leipzig studirte; fortwährend warer aus Erweiterung seiner Kenntnisse in den alten Sprachen bedacht und fieng noch im 50. Lebens-jahr die Erlernung des Hebräischen unter Hutters Leitung an. Bei dem, was wir bald berichtenwerden, ist deshalb anznnehmen, daß er nicht bloß der Ueberzeugung gut gewählter Männer bei-stimmte, sondern selbst urtheilte und selbstthatig veranlaßte.
**) Gretschel II. S. 102 .
"*) Gretschel II. S. 101.
st) Wenn Kümmel a. a. O. S. 538 die kursächsische Schulordnung der württembergischennachgebildet nennt, so will ich dem Kurfürsten August gar nicht das Lob entziehen, daß er dieanderwärts vollbrachten Leistungen gewissenhaft benützt habe. Aber zur Rechtfertigung meineroben angegebenen Ansicht führe ich an, daß Siber 1578 ein Gutachten erstattete und die Grund-ziige ganz der von ihm schon 1547 in Chemnitz geschaffenen Schulordnung entsprechen. Ich be-diene mich im Folgenden des Abdrucks im llockex ^.uAnstous Bd. I. S. 475 (wobei ich erwähne,daß die Schulordnung eigentlich nur ein Theil derMrchenordnung ist). Abgedruckt ist sie auchim I. Band des bekannten Werks von Vormbaum.
ffch) Ich führe folgenden Satz an: und wiewol dieselbe einfältig gestellet und demnach beietlichen ein geringes und kindisches Ansehen haben möchte, so zweifeln wir doch nicht, es werde ein