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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Rettungsanstaltcu. XIV.

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und da mehr als andere Leute für die Rettungshänser gethan; allein alles derartigeThun hat keinen amtlichen, sondern immer nur einen privaten Charakter gehabt undkonnte keinen andern haben. Es stellt sich, um ein nicht näher zu bezeichnendes Factumanzuführen, wenn es noch eines Nachweises bedürfte, z. B. so heraus, daß wenn inL. der Pastor N. ein RettnngShaus gründete und zwar mit privatim gesammelten odervon ihm selbst dargebotenen Mitteln, und dann derselbe Pastor abgicng, um anderswoein Amt zu übernehmen, daß dann weder der Nachfolger noch die Gemeinde sich umdie Anstalt bekümmerte. Die Anstalt war ein Privatunternehmen des Pastors undnicht um der Person willen, die sie begründete, eine kirchliche Anstalt. Dennoch abersind die Rettungshäuser kirchliche Institute, weil sie im Geiste und Bekenntnis derKirche stehend mit Wissen und Willen gerade zur Erbauung des Reiches Gottes in derKircke und durch dieselbe dienen wollen, weil sie als Glieder der Kirche im Geiste undNamen des Herrn Verlorenes und Verirrtes suchen und dem Herrn derselben durchdie von ihm verordncten Mittel des Wortes und Geistes, der Liebe und des Gebets,der Zucht und Ermahnung wieder zu seiner Heerde zurückführen helfen. Sie sind auchinsofern Anstalten kirchlichen Charakters, als notorisch lebendige Glieder der Kirche infreiwilliger Liebe den Anstoß dazu gegeben haben und sie mit Gaben und Gebet mitzu erhalten bemüht sind. Sie sind in der Kirche ein Trost denen, die für ihre Kindernoch eine rettende Hülfe suchen, sie sind in der Kirche eines der Zeugnisse, daß derGlaube in ihr nicht todt ist, sondern lebt, rathet und thatet, wo es gilt dem Herrnzu dienen und mit ihm zu gehen, wann und wo er das Verlorene sucht. Durch dieseihre Stellung zur Kirche, die ihnen naturgemäß inne wohnt und aus der sie sich nichtentfernen können, ohne den Charakter und ihr eigenstes Leben aufzugeben, unterscheidensie sich aufs bestimmteste von bloß philanthropischen und humanistischen Anstalten, welcheohne Christum freimüthig und rückhaltlos zu bekennen, und ohne sein Wort und seineGemeinde wähnen der ihnen anvertrauten Jugend zum wahren Leben helfen zu können.Aus dieser selbigen Stellung heraus wird sich aber auch das Rettungshaus fern haltenund fern zu halten haben von der Secte und der Separation, die beide aus der Volkskircheund damit aus derjenigen Lebensstellung ausscheiden, in welcher ein Mensch und Christ alsGlied einer volksthümlichen Kirche allein zu der Erkenntnis der Noth gelangen kann, die zurGründung solcher Unternehmungen führt. Die Secte und Separation wird so langekein Rettungshaus begründen, bis sie selbst desselben für ihre Glieder, also für sichselbst bedarf. Aus derselben kirchlichen Stellung geht auch hervor, daß das gesundekirchliche Rettungshaus in dem Sinne einen confessionellen Charakter tragen muß, daßes nicht Kinder von einander im Princip aufhebeiHen und widerstrebenden Konfessionen,wie die evangelische und die römischkatholische, aufnimmt, um beide je in ihrer sichwidersprechenden Weise zu erziehen. Es ist schon oben (Z. III) ausgeführt und alstatsächlich nachgewiesen, daß aus diesem Grunde beide Kirchen, die evangelische unddie römische, ihre gesonderten Rettungshäuser haben und haben müßen und jede der-selben darauf angewiesen ist, in ihrer Weise diese ihre Aufgabe zu lösen. Daß dieevangelische Rettungsanstalt mit ihren Hausgenossen und insonderheit ihren Zöglingenam öffentlichen Gottesdienst und Abendmahlsgenuß regelmäßig und ordentlich theil zunehmen hat, folgt schon daraus, daß sie sich als eine der christlichen Familien in derGemeinde anzusehen hat. Daß andererseits im öffentlichen Gottesdienst ihnen die allenandern Familien zukommende Ehre zu theil werden muß, sollte sich von selbst verstehen,und dennoch ist es besonders hervorzuheben, weil im nördlichen Deutschland wenigstensExempel nicht fehlen, daß Rettungshäuser, die sonntäglich den Gottesdienst besuchten,öffentlich im Gottesdienst bloßgestellt werden, theils von Kirchenvorständen, die ihre»Kirche" durch den Besuch einer solchen Jugend für compromittirt erachteten, theilsvon Geistlichen, die jene Afterkirchlichkeit urgiren und gegen die Anstalt zu polemisirensich für verpflichtet erachteten, weil dieselben von dem sie umgebenden Parteitreibensich fern halten. Es scheint aber ein Haupterfordernis des christlichen Hausvaters der