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Ncttungsanstalten. XII.
schränknng, die das Gesetz für die Detention in eine Besserungsanstalt anordnet, er-folgen kann. Die Regierungen wandten sich deswegen an die Nettnngshäuser, wornachdie letzten: ihre Bedingungen zu stellen und selbst anzugeben hatten, was für ein Kost-geld für jedes einzelne Kind zu erstatten sei. Darnach ist denn mit einer großenReihe von Rettungshäusern die nöthige Uebereinkunft getroffen worden. Die Schwierig-keit dieser Erziehung in einzelnen bestehenden Correctionshänsern, z. B. zu Benning-hausen (Westfalen) erwiesen sich gleich zu Anfang dieses Arrangements so unüberwind-lich und die westfälischen evangelischen und katholischen Rettungshäuser zeigten sich an-dererseits so geeignet und willig, für die Correctionsanstalten einzntreten, daß die Re-gierung jene Anstalt zu Benninghausen vollständig anflöste und die evangelischen Kin-der in die Rettungshäuser zu Schildesche, Pr. Oldendorf und Kleinbremen, die katholischenKinder in die Anstalten Haus Hall (für Knaben) und Coesfeld (für Mädchen) verpflanzte.Auf diese Weise waren ultimo 1857 313 und im Jahre 1859 noch 276 derartigeKinder, die ursprünglich jenen Correctionsanstalten hätten angehören müßen, in 69 evan-gelische und 7 katholische Rettungshänser vertheilt.*) Dieses Princip erstrecktsich über alle älteren Provinzen Preußens, und ist bis Ende 1867 auch noch mit 4der Nassauischen (2 evangelischen und 2 katholischen) Anstalten geordnet und wirdauch in den andern neuen Landestheilen unzweifelhaft, sowie sich die Veranlassungdazu findet, in Anwendung kommen. Nur in der Nheinprovinz ist das Verfahren garnicht oder nur ganz vorübergehend zur Geltung gekommen, indem dort später einekatholische Correctionsanstalt (für jetzt 314 Kinder) zu Steinfeld auf der Eifel, undeine eben solche evangelische (für ung. 40 Kinder) zu St. Martin in Boppard sich be-findet. Vor Vollendung dieser Anstalten befanden sich die katholischen Zöglinge inden ständischen Correctionsanstalten zu Brauwciler und Trier, die evangelischen, na-mentlich die Mädchen, in der Rettungsanstalt zu Düsselthal. Diese Privathülfen abernahm der Staat nicht mehr in Anspruch, nachdem jene Staatsanstalten vollendetwaren. Dies Verfahren ist unzweifelhaft das richtige. Ein derartiges Abkommenmit der Regierung wird immer nur als ein vorübergehendes gefaßt werden können.Die Privatanstalt kann Hülfe leisten, so weit es noth thut, muß sich dabei aber zu-gleich sicher stellen, daß die ihr zukommende Freiheit, ihr eigentliches Lebenselementgewahrt bleibe, sowohl hinsichtlich der Zahl und theilweise auch Qualität**) sowie inder Behandlung der Kinder, desgleichen in Wiederauflösung des Verhältnisses. Sowieaber in einer solchen Anstalt von den staatlichen oder Communalbehörden eine gewißeZahl der Kinder fest sixirt wird und die Behörden sich ein unbedingtes Ueberweisungs-recht bei der Stellenbesetzung erwerben, oder wenn eine so große Zahl derselben nor-mirt wird, ***) daß sie der Zahl der andern Zöglinge gleich, oder so gut wie gleich kommt,
*) Vgl. die von mir herausgegebenen „Mittheilnngen aus amtlichen Berichten über preußischeStraf- und Gefänguißanstalten" 1861, S. Z87 ff., wo im einzelnen nachgewiesen wird, daß inPreußen im I. 18S7 im Ganzen 1011, und im I. 18öS im Ganzen 787 derartiger Kinder inzusammen 37 verschiedenen Anstalten, Iheils Privatrettungsanstalten und Vereinen, theils in öffent-lichen Corrections- und Landarmenhäusern untcrgebracht gewesen. Bemerkenswerth ist die Abnahmeder Zahl dieser Kinder, welche Abnahme sich von da an alljährlich fortgesetzt hat, in ganz eben-mäßigem Verhältnis zu der in allen Staaten gemachten Erfahrung, daß die Zahl der Verbrechersich seit dem letzten Jahrzehnt in dauernder Abnahme befunden. Es ist wahrscheinlich, daß dieseZahl mit einem allgemeinen Nothstande in den öffentlichen Erwerböverhältnissen wieder ebensorasch steigen wird.
**) So haben z. B. die beiden evangelischen Anstalten in Nassau neuerdings sich besondereBeschlußfassung wegen der Aufnahme Vorbehalten, falls Kinder wegen wiederholter Brandstiftungder Anstalt von der Regierung zur Aufnahme empfohlen werden.
Solche Gefahr drohte 1857 und 1860 mehreren preußischen Anstalten, die damals wieZüllchow 17, Grüneberg 14, Breitenhain IS, Schreiberhan 15, Warschowitz 12, und die Anstaltenin Westfalen, nämlich zu Kleinbremen 15, prcuß. Oldendorf 18 und Schildesche gar 43 solcherZöglinge beherbergten.