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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Rcttungsanstalten. XII.

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untergebracht und unter eine constante Aufsicht gestellt werden. Um solche Aufsichtglücklich durchznführen, ist ein Contract zwischen Anstalt und Lehrmeister zu schließen,worin die Lehrjahre und die gegenseitigen Leistungen und Bedingungen festgestelltwerden. Wenn die Anstalten dazu irgendwie im Stande sind, sollten sie sich denMeistern gegenüber stets erbieten, die Lehrlinge mit Kleidern und mit Reinigung derWäsche zu versehen. Sie verschaffen sich selbst dadurch die Möglichkeit einer konse-quenteren Aufsicht und dem Zöglinge den nicht hoch genug anzuschlagendeu Vortheileiner Verkürzung der gewöhnlich- allzulangen Lehrjahre. Eine weitere Bedingung istdie Gestattung eines regelmäßigen wöchentlichen Besuches seitens der Anstalt in denMeisterhäusern, wofür die Kraft eines Gehülfen in Anspruch zu nehmen ist, und dieZusicherung, daß der Knabe an gewißen Sonntagen die Anstalt besuchen kann, wobeiihm außer der Zurückgabe der gereinigten Wäsche und der geflickten Kleidung rc. nocheine Stunde gemeinsamer Besprechung, desgleichen vielleicht noch irgend welcher ge-meinschaftlicher Unterricht zu Theil werden kann.

Doch sind auch diese Handwerkslehrlinge in ganz neue Versuchungen geführt, seitdurch Einführung der Gewerbefreiheit die alten Bande der Zünfte und Innungenimmer mehr gelockert oder vielmehr ganz zerstört sind. In den großen Städten Nord-deutschlands reißt eS außerdem immer mehr ein, daß die Meister selbst die Lehrlingenicht mehr inS Haus nehmen, sondern außer Hause sich auslogiren und selbständigeinrichten lassen, wofür sie von dem Meister für die Woche ein bestimmtes aber geringesKostgeld erhalten. Die Gefahr der Zuchtlosigkeit in der das Handwerk erlernenden Jugendhat damit die äußerste Spitze erreicht. Irgend eine Veranlassung in dem Knaben selberoder von Seiten der Kameraden oder der Eltern hat sehr oft die Folge, daß der Lehr-bursche seinen Meister verläßt, um etwa in den großen Städten das höchste Zielfür die meisten Laufbursche zu werden. Andere ziehen die Fabrikarbeit vor, wozudie wachsende Industrie so viel Gelegenheit giebt. Die Anstalt kann gegen dies allesnichts energisches thun, eventuell würde der Bursche bei der Polizei seinen Schutzsuchen und finden. - Leichter mögen sich alle diese Verhältnisse in kleinen Städtenund auf Dörfern und im Umkreise einer weniger auf's materielle Fortkommen gerichtetenJugend gestalten. Schwieriger wird aber schon die Durchführung solcher Aufsicht beidenjenigen Zöglingen, die eine mehr oder weniger selbständige dienende Stellung ein-nehmen. Zunächst trifft das die als weibliche Dienstboten abgehenden Mädchen, dievon Anfang an zum Theil schon guten, vielleicht sehr guten Lohn erhalten und denendie Freiheit der Dienstkündigung schon nach bürgerlichem Recht nicht verkürzt werdendarf. Jedenfalls muß hier die Beaufsichtigung eine zarte und eine weibliche sein. DasMädchen bleibt stets in der Versuchung, sich solcher Aufsicht zu entziehen, und kannes sehr leicht und schon dadurch erreichen, daß es in einem ihr beliebigen Termin,Was ihr bürgerlich niemand wehren kann, den Dienst kündigt. Auch um der Herrschaftwillen kann die Aufsicht, wenn dieselbe überhaupt gestattet wird, nur in der Formeines freien Freundschaftsverhältnisses weiterdauern. Ebensowenig günstig gestaltet sichdies Verhältnis aber für Knaben, die weiter hinaus auf dem Lande Landleute unddarnach Knechte werden; für Schiffsjungen aber ist die Aufsicht gänzlich unmöglich;es kommt da alles auf den Capitän und Steuermann, noch mehr aber auf die zumvoraus völlig unberechenbare Mannschaft an, d. h. ans die wenigen zufällig zusammen-gewürfelten, oft sehr rohen Menschen, mit denen der Bursche sich oft für viele Jahreaufs Weltmeer.begiebt. Zur Durchführung einer, wenn auch sonst durchführbarenAussicht sind aber am schlechtesten diejenigen Anstalten situirt, die und deren sindnatürlich sehr viele ihre Zöglinge nicht aus der nächsten unmittelbaren Nähe,sondern oft aus ganzen Kreisen und Provinzen in sich aufnehmen und deswegen auchAicht in nächster Nähe wieder unterbringen können. Das trifft namentlich die vongroßen Städten fernliegenden größeren Anstalten mit einer zahlreichen Zöglingschaft.Auf Grund vielfacher und an vielen Stellen gemachter Erfahrung steht es fest, daß