Religionsunterricht in höheren Schulen.
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Platzes eines Schülers der „Fortgang" in der Ncligionslehre nicht mit in Anschlagkommt, freilich wird er im Jahreskataloge mit den Ziffern I—V bezeichnet, wogegenNägelsbach lebhaften Einspruch erhebt.*)
Trotzdem bleibt der Religionsunterricht nicht etwa bloß Erbauungsstunde, sondernwill belehren und fordert daher vom Schüler Aneignung von Kenntnissen, welche ge-prüft sein wollen. Eine Prüfung geschieht aber überall zweckmäßig nicht bloß münd-lich, zumal durch schriftliche Antworten das Wissen der einzelnen sich in viel geringererZeit und bei einiger Gewandtheit der Schüler im schriftlichen Ausdruck auch wohlklarer übersehen läßt, als durch einfaches mündliches Abfragen. Zudem legen dieSchüler einem Gegenstände mehr Wichtigkeit bei, wenn in demselben auch schriftlicheArbeiten angefertigt werden, deren Ergebnis auf die Censur, auch wohl auf die Ver-setzung nicht ohne Einfluß bleibt. Man fürchte hier keinen Gewissenszwang, da nichtnach dem Herzensstande, sondern allein nach dem Wissen geforscht werden soll, geradewie es das preußische Abiturientenreglement bei den Abiturienten fordert.Auch die immerhin karg bemessene Anzahl der Stunden für den Religionsunterrichtscheint diese Erleichterung für die Bildung eines richtigen Urtheils über die Schülerzu begünstigen.**) So hat denn Martin Stier***) angelegentlich Neligions-extemporalien empfohlen, wie überhaupt am Gymnasium zu Ncn-Ruppin in jedemUnterrichtsgegenstande vor der Versetzung ein wenn auch noch so kurzes Extemporalegefordert werde. Im Einklänge hiermit und gestützt auf die Sitte, daß auch wohl inGeschichte und Geographie ähnlich geprüft wird, habe ich selbst, wie in der philoso-phischen Propädeutik und in der Literaturkunde, so auch in der Religionslehre denVersuch mit Extemporalien gemacht und kann nicht leugnen, daß sich mir derselbebereits an 2 Anstalten in verschiedenen Classen bewährt hat, soferne theils die Schülerdadurch gespornt wurden, theils mein Urtheil über ihre Kenntnisse sich viel klarerund sicherer gestaltete.-s) Auch in Bayern wird alle Vierteljahre schriftlich ans derReligionslehre geprüft (s. Bd. I S. 453).
*) Vgl. den Art. Rangordnung. D. Red.
**) Vgl. die abweichende Ansicht, welche der Art. „Prüfungen: Maturitätsprüfung" namentlichS. 488 f. begründet, , D. Red.
***) Erklärung von Luthers Katechismus, 1866 , S. VII, Vgl. auch Stier in den Mit-theilungen aus dem evang. Schulderem (s. oben S. 44).
si) Zu weiterer Berücksichtigung gestatte ich mir ans meiner Praxis einige Aufgaben (alleReihen auf die Zeit einer Stunde berechnet) anzuführen, welche ich gestellt habe, wobei theilweisenur Hinfchreiben von Memorirtem verlangt ist. Für Untertertia (nach Durchnahme desEv. Mth. und der Winterperikopen): 1) S. Gebot, 7. Gebot. (Die doppelte Aufgabe für ver-schiedene Schüler, um etwaigem Abschreiben zu begegnen). 2) 6. Bitte — 7 Bitte. 3) DieStr.: Erkenne mich mein Hüter. — Erscheine mir zum Schilde. 4) Inhalt v. Mth. 2. —v. Mth. 10. ö) Adventszeit — Passionszeit. 6) Mth. 13 — Mth. S. 7) Seligpreisungen —vom Verzeihen. 8) Johannes der Täufer — Vom Evangelium Lucä (welches hier und daverglichen war). 9) Das Bekenntnis Petri anzuführen — Kommt her zu mir .... — FürPrima: 1) Das materiale Princip des Protestantismus. 2) Das heilige Abendmahl. 3) DiePrädestination. 4) Jesus der gute Hirt. S) Die messianischen Weissagungen des Pentateuchs.6) Bitte 3 aus dem Vaterunser. — Für eine Obersecnnda (nach Durchnahme der Apostel-geschichte und der ersten christlichen Jahrhunderte): 1) lieber die Missionsreisen Pauli. 2) lieberEhristenverfolguugen. — Für eine Unterprima (nach Durchnahme des Lebens Jesu):1) lieber Joh. 3 und 4. 2) lieber den Täufer Johannes. 8) Erfüllung alttestamentlicher
Weissagungen im neuen Testament. 4) Präexistenz Jesu Christi. — In derselben Llasse (nachDurchnahme der alttestamentlichen Heilsgeschichte): 1) Begriff der Religion. 2) Bedeutung desJudentbnms. 3) Messianische Weissagungen. 4) Inhalt des Buches Exodus, ö) Die jüdischenFeste. 6) Die Feindesliebe im alten Testament. 7) Athalja. 8) Die Restauration. 9) DieEintheilung der alttestamentlichen Geschichte in Hanptperioden. 10) Geographische Notizen überPalästina.