Religionsunterricht in höheren Schulen.
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tisch, daß sie zuvörderst nichts als den Weg vor Gott gerecht zn werden aufzeigte.*)So ist denn auch der ausdrücklich und wiederholt in den evangelisch-lutherischen Bc-kenntnisschriftcn (vgl. Luxust. urt. 20. L,xo1. nrt. 2. Xrt. Lmale. II. xars I.) alsHauptstück im Christenthum bezeichnete Satz von der Rechtfertigung durch den Glaubenin der That das einzige Princip des lutherischen Protestantismus, von dem aus manerst zu der freilich als normativ geltenden heiligen Schrift gelangte. ** ***) ) In so fernstellte sich Luther derselben gegenüber, daß er ganze Bücher in ihrem kanonischenWerth antastete, wo sie jenem Artikel zu widersprechen schienen, z. B. den Brief desJakobus. So ward denn natürlich zunächst als Aufgabe der Schule die Hinweisungauf den Glauben angesehen, welche man im Anschluß an die in der mittelalterlichenKirche üblichen Lehrstücke am einfachsten im Katechismus meinte darreichen zu können.
Die Zeit nach dem Abscheiden der Reformatoren, welche wohl als die Periodedes Orthodoxismus bezeichnet wird, machte in dieser Beziehung trotz ihrer eigen-thümlichen Verdienste keineswegs Fortschritte. Es war ja eine Zeit der einseitigenHerrschaft dogmatisch-polemischer Interessen, denen die Bibel als Fundgrube vonBeweisstellen (ckiets. xroduutia) dienstbar gemacht ward. Da man nunmehr dasWissen von Christo, selbst auf Kosten des Glaubens, in scholastischer Weise hervorhob,so mochte man Wohl eine eingehende theologische Bearbeitung des Katechismus Wiedie von Konrad Dietrich 1613 verfaßte (O. 6ouruäi vietoriei iustitutionss cato-cüotieuo. vsnuo oäicllt vlookliotl 1864. Lerlin. Selllarvitr), „ein sehr brauchbaresCompendium der damaligen lutherischen Theologie" *'**) (Dieckhoff a. a. O. S. XI)für den Unterricht in höheren Schulen bestimmen, in welchen übrigens in Norddeutsch-land meist der Katechismus von Chyträus im Gebrauche war, und später weithinHutterus herrschte (in Pforta bis 1782), während man in Süddeutschland einfachereBücher wie Hasenreffer und Heerbrand benutzte. Oder man hatte seine Freudedaran wie Wolfgang Ratich, übrigens ein der herrschenden pädagogischen Methodegänzlich entgegenstrebender Mann, das griechische Neue Testament durch wiederholtesVerdeutschen und Retrovertiren zu einem Sprachbuch herabznwürdigen. Auch Kirchen-geschichte und Moral und in den obersten Elasten Lectüre der ökumenischen Symboleund der Augsburger Confession kamen hier und da allmählich in Aufnahme. InHessen freilich beschränkte man sich trotz der dort üblichen 5 Religionsstunden (dieregelmäßige Zahl ist sonst 2 Stunden) durchaus auf den (Hessischen und Heidelberger)Katechismus, ebenso in der Neckarschule zu Heidelberg. Das wirkliche Bibelstudiumfand im allgemeinen gar wenig Pflege, so daß Siegmund EveniuS in seinem„Spiegel der Verderbnis" klagen mußte: „Bei dem Bibellesen (welches man ja nochan etlichen Orten bishero erhalten) wird der Text gelesen und nichts weiter, amallerwenigsten erfahren sie von dem Nutzen und Gebrauch, was das gelesene Capitelfür Lehre, Warnung und Trost gebe. Sollte man zur ganzen Bibel und derselbennützlichem Beibringen wollen schreiten und dieselbe zur Hand nehmen, so wehret manmit Händen und Füßen, ja man achtet dasselbe nicht allein für unmöglich, sondern
*) Ganz anders die „Orthodoxie," welcher die Rechtfertigungslehre nur ein Punctihres theologischen Systems neben vielen anderen ist; eine Abweichung von folgenschwerer Be-deutung. Vgl. Dorner, Geschichte der Protestantischen Theologie. München 1887.S. 541.
**) Dorner S. 214: Zur entscheidenden Norm wurde für Luther die Schrift erst, nach-dem der Heilsinhalt, den die Kirche mit ihr noch gemein hatte, durch seine innere Kraft sich anseinem Herzen bewährt hatte. Vgl. Ebd. S. 212 , ferner Thomasius, Christi Person undWerk ZZ. 3. 4. und das ganze theol. System v. Hofmanns in Erlangen.
***) Die um 1700 entstandene (Lehmann a. a. O. S. 72) ssiiss leetionnm zinblioarninin soboln Olr^xbioa (abgedruckt bei Lehmann S. 181 ff.) meldet ausdrücklich: vis ckovis etVeneris a norm in äeoimam gnnrtani st gnintani (die Schüler der obersten Elasten) oatoebesinvisteriei ex rnsinorin rseitnnt (abgeschafft 1745. Vgl. Lehmann S. 99).