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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
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Reizbarkeit.

Lehramts. In dem mit den Ständen verabschiedeten Etat sind jährlich 2000 fl. zurUnterstützung katholischer Candidaten vorgesehen, welche in Portionen von 4500 fl.ausgetheilt werden, um einen 1012monatlichen Aufenthalt auf einer fremden Uni-versität zu ermöglichen. Für ebenso lange dauernde Reisen ins Ausland, nach Frank-reich oder Italien, wird auch wohl mehr gereicht, so daß die Etatsposition immererschöpft wird.

Außerdem ist für die Heranbildung von Reallehrern seit einer Reihe von Jahrendie jährliche Summe von 3000 fl. im Etat auSgeworfen, welche ebenfalls von derOberstudienbehörde behufs der Unterstützung ärmerer Reallehramtscandidaten währendder Zeit ihrer Studien an polytechnischen Schulen oder auf Universitäten sowie behufsder Unterstützung zu einem Aufenthalt in Frankreich, England und Italien zum Zweckder Erlernung der modernen Sprachen vertheilt werden.

Diejenigen Zöglinge des philologischen Seminars an der Universität Tübingen,die nicht zugleich Theologen, und also auf die erstgenannten Stipendien keinen Anspruchzu machen berechtigt sind, können von dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesensans den für die Universität ausgeworfenen Mitteln mit Neiseunterstützungen zum Be-suche anderer Universitäten bedacht werden und ist ihnen bei hervorragenden Leistungenim philologischen Seminare ausdrücklich diese Begünstigung durch besondere Verfügungin Aussicht gestellt.. Schließlich verdient auch noch erwähnt zu werden, daß verschie-dene, vorzugsweise aus älteren Zeiten stammende, große Stiftungen für Studirendeausdrücklich auch namhafte Portionen als Neisestipendien abgcben. Dillmann.

Zusatz der Redaction. In Preußen gicbt es, wie wir aus den gefälligenMittheilnngcn eines der dortigen Schulverwaltung ungehörigen geehrten Herrn Mit-arbeiters entnehmen, an eigentlichen Reisestipendien für Lehramtscandidaten nurdas bei Wiese S. 534 angeführte, von Friedrich Wilhelm III. im Jahr 1838 ge-stiftetefranzösische Reiscstipendium" von 400 Thalcrn fürsolche junge Männer, welchesich durch grammatische und literarhistorische Studien genügend vorbereitet und auchim Schreiben und Sprechen des Französischen eine solche Fertigkeit bereits erworbenhaben, daß zu erwarten ist, sie werden sich durck einen einjährigen Aufenthalt in Frank-reich diejenige feinere Ausbildung im Gebrauch der Sprache aneignen können, welchenur dort zu erlangen ist." Für Lehrer indes sind wiederholt auf Antrag der Pro-vincialbehörden die Mittel zu solchen Reisen höheren Orts bewilligt, manchmal auchganz, oder doch theilweise aus den Kassen der einzelnen Anstalt hergegeben worden.Größere Opfer werden dagegen für die andere Art von Reisen gebracht, für diejenigen,welche ältere Schulmänner, Oberlehrer, Directoren, Schulräthe, von Zeit zu Zeitmachen, um eine größere Anzahl höherer Lehranstalten zu besuchen, nach Einrichtung,Unterricht, Methode, äußeren Verhältnissen rc. kennen zu lernen und daraus für ihreeigene, jetzige oder künftige, Amtsführung Nutzen zu ziehen und sich in solcher Weiseallseitig, nicht bloß nach einer einzelnen Richtung weiter zu bilden. Bestimmte Fondsfür solche Reisen sind nicht vorhanden; die Anregung muß von dem selbst ausgehen,der das Bedürfnis dazu fühlt; aber Anträge dieser Art werden von den Provincial-behörden gerne befürwortet und finden bei den Oberbehörden immer liberale Unter-stützung. Für die Schullehrerseminarien ist es allmählich Regel geworden, daßman junge, strebsame Seminarlehrer ausschickt, um eine Anzahl vorher bestimmterScminadien zu besuchen, um dort ihre Kenntnisse in verschiedenen Richtungen zu er-weitern. Taubstummcnlehrer werden alle paar Jahre zn zweien ausgesandt, um eineAnzahl Tanbstummenanstalten zu bereisen, mit der Obliegenheit, nachher einen Berichtdarüber zu erstatten, weil man sich erst das recht klar macht, was man mit der Federbehandeln muß.

Reizbarkeit. Es handelt sich hier nicht um den Begriff, welchen die Physiologiemit dem Ausdrucke Reizbarkeit der Nervenfaser und der Muskelfaser verbindet; auchnicht um eine psychologische Erörterung derjenigen psychisch-cerebralen Constitution, welcheeine unwillkürliche, große, sei es flüchtige, sei eS anhaltende Erregbarkeit der psychischenVorgänge durch äußereReize" bedingt; unser Gegenstand ist vielmehr die reizbareSchwäche" der psychischen Nerven, im weiteren der Nervencentren insgemein, wiesolche als eine Störung des normalen Verhaltens im Kindes- und Jugendalter vorkommt.