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7 (1869) Reinlichkeit - Schule
Entstehung
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Reiseuntcrstützung.

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sind, dürfte überall der Gesichtspunkt maßgebend sein, daß bei Ausmessung der Be-soldungen ein Aufwand für solche außerordentliche Büttel der Weiterbildung nicht inBerechnung genommen wurde und die tüchtigsten Lehrer sehr oft mit mäßigem Ge-halte sich zu begnügen haben.

Hieraus dürsten folgende 4 Grundsätze sich ergeben:

1) Der Staat unterstützt behufs einer wissenschaftlichen Reise nur diejenigen Kan-didaten, welche durch ihre Talente, Laufbahn und wo möglich durch ein Examen, wennnicht auch schon durch einige Schulpraxis, Hoffnung dafür geben, tüchtige, den höherenInteressen des Staats am Gymnasial- und oberen Realschulunterrichte diencnde.Lehrcrzu werden.

2) Der Staat, resp. die Gemeinde, versendet auf ihre Kosten oder unterstützt mitgrößeren Beiträgen erprobte Lehrer in der Absicht, die Schulcinrichtungen andererLänder, die in irgend welchen Zweigen durch besonders hervorragende Leistungen sichauszeichnen, zu besichtigen und nach Methode und Lehrmitteln studiren zu lassen.

3) Der Staat, resp. die Gemeinde, unterstützt die Lehrer der modernen Spra-chen, die eine Zeitlang im Schulamte gute und vorzügliche Dienste geleistet haben, mitden nöthigen Mitteln, sich die Fortschritte der fremden Sprache anzueignen und Gehörund Organ wieder in vollkommenen Stand zu setzen.

4) Der Staat erleichtert es hervorragenden Männern, behufs eingehender Detail-studien sich an die Orte zu begeben, wo ihnen die Möglichkeit, dieselben zu einemAbschluß dnrchzuführen, allein gegeben ist.

Von allen aber, welchen der Staat oder die Gemeinde eine Unterstützung hat zuTheil werden lassen, wird die Behörde einen eingehenden Bericht über die Reise zuverlangen haben sowohl in ihrem als im Interesse des betreffenden Lehrers. Dennes wird je und je an Beobachtungen und Nachrichten nicht fehlen, die auch für dieBehörde neu und wichtig zu wissen sind; und sie wird zur Beurtheilnng des Lehrersin solchen Reiseberichten Anhaltspuncte finden, welche aus der sonstigen Thätigkeitdesselben ihr kaum bekannt werden dürften. Andererseits aber ist dem Lehrer dadurchzur Pflicht gemacht und Gelegenheit gegeben, sich selbst die Eindrücke der Reise zurdurchsichtigen Klarheit zu bringen und ebendadurch den Werth und Nutzen derselbenwesentlich zu erhöhen. Bei dem völligen Mangel an einschlägiger Literatur über diesenGegenstand läßt sich nicht beurtheilcn, wie weit die vorstehenden Grundsätze von denSchulverwaltungen der einzelnen Länder angenommen sind und befolgt werden. DieFrage aber, wie es in den einzelnen Staaten mit den Reiseunterstütznngen an Lehrergehalten wird, ist an sich wichtig genug und dürfte sich vielleicht zu weiterer Behand-lung namentlich in einzelnen Programmen eignen.

Deshalb sei es gestattet, zum Schluffe noch etwas über die thatsächlichen Verhält-nisse in Württemberg beizubringen.

Seit das fünfjährige Studium der Theologen auf der Universität Tübingen aufein vierjähriges herabgesetzt und dadurch die Kosten, welche der Staat aus den Mit-teln des eingezogenen Kirchenguts für Ausbildung von evang. Theologen jährlich zuleisten hat, vermindert worden sind, ist die Summe von 4000 fl. s. W. für Reise-unterstütznngen an dieselben im Etat ausgesetzt. Zu einer solchen Unterstützung sichzu melden ist jeder berechtigt, der sich die erste oder zweite Classe im Candidatenexamen,also die Note ziemlich gut bis gut oder darüber erwirbt. Die Behörde, welche überdie Ertheilung dieses Neisestipendiums erkennt, ist die Oberstudienbehörde. Für einehalbjährige Reise wird gewöhnlich die Summe von 300 fl., für eine 10^monat-liche Reise eine solche von 500 fl. und darüber bewilligt, je nach der Menge der Mel-dungen in einem Jahr oder nach der Bedürftigkeit der Bittsteller. Diese Theologensind für den Dienst der Kirche und der Schule bestimmt; nach besonderen Ministerial-verfügungen sind aber die Lehramtskandidaten in besonderer Weise zu bedenken-

Nehnliches gilt für die katholischen Theologen und kathol. Kandidaten des höheren