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5 (1866) Nachhülfecurse - Philologenverein
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Nassau.

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scheidungslehren der 3 christl. Confessionen zu berühren", für den Unterricht in deutscherSprachlehre, Mathematik, Geschichte, vorzüglich der vaterländischen, Naturgeschichte,Naturlehre, Erdbeschreibung und gemeine Himmelskunde, Seelenlehre, Pädagogik undDidaktik, Ausarbeitung schriftlicher Aufsätze, didaktischen und gymnastischen Uebungen,Technologie und einfacher Buchhaltung. Der Unterricht im.Schönschreiben, Gesang undMusik (Orgelspiel) sollte^von den Nebenlehrern des Jdsteiner Pädagogiums, der in derLandwirthschaft aber am dortigen landwirthschaftlichen Institute, der confessionelleReligionsunterricht von den dortigen Pfarrern der drei im Herzogthum recipirten christl.Confessionen (seit October 1817 nur zwei, weil damals die lutherische und reformirteKirche in eine „evangelisch-christliche" vereinigt wurde) ertheilt werden. Die Auf-nahme von 25 bis 30 Schülern im Alter von 16 bis 18 Jahren (die Zahl war demdamaligen Bedürfnis entsprechend) sollte auf Grund einer Concursprüfung von derRegierung abhängen, und die Entlassung des Schülers nach dreijährigem Lehrcursus,wofern derselbe für hinreichend befähigt von den Hanptlehrern erkannt sei, nach Vor-lage eines Zeugnisses den Eintrag desselben in die Candidatenliste zur Folge haben.Vor der definitiven Anstellung als Lehrer könne aber der Candidat noch auf einigeWochen in das Seminar zurückgerufen und nach einem summarischen Unterricht einernochmaligen Prüfung unterworfen werden. Eine Regiminalverordnung von 1818setzte für die Seminaristen, die sich durch Fähigkeiten und sittliches Betragen auszeich-neten, nach dem Grade des Bedürfnisses 24 Stipendien von jährlich 54 fl. fest, welche(1820. 1833) im Falle des Austritts aus dem nassauischen Unterthanenverbande,sowie bei freiwilliger Niederlegung des Dienstes aus persönlichen Rücksichten, oder beider Weigerung einen Dienst anzunehmen, zurückerstattet werden müssen (s. oben).Eine Schulordnung und ein Lehrplan für das Seminar war dem Edict beige-geben. Wir heben daraus hervor, daß die Seminaristen in Privathäusern wohntenund hier sowohl wie in den Kosthäusern von den Lehrern zeitweise besucht werdensollten; daß die Strafen auf Verweis des Lehrers, Directors vor der Lehrerconferenz,auf Stubenarrest und Carcer eingeschränkt, die Relegation wegen schwerer Vergehenund fortdauernden Unfleißes von der Genehmigung der Regierung abhängig gemachtwurde; daß die Seminaristen den „öffentlichen Gottesverehrungen ihrer Confessionan allen für dieselbe angeordneten, vom Staate gebilligten, ganzen oder halben Feier-tagen mit vorzüglichem Eifer" beiwohnen, endlich daß zur Uebung in der Jnstrumental-und Vocalmusik von Zeit zu Zeit Concerte veranstaltet werden sollten u. s. w.

Schon 1816 war durch Denzel von Eßlingen in Idstein ein Lehrcursus für 75Lehrer und Kandidaten gehalten, welche in alle Aemter vertheilt Musterschulen er-öffnen sollten. 1817 erfolgte die Eröffnung des Seminars mit einer Classe undWurden sämmtliche Dinglehrer, Lehrgehülfen und Kandidaten zur Prüfung ihrer Brauch-barkeit eingerufen, auch wieder besondere Lehrcurse für ältere Lehrer eröffnet und 1818fortgesetzt. Wegen Lehrermangels trat die Einrichtung eines vollständigen dreijährigenLehrcursus erst 1823 ein, nachdem ein neues Gebäude für das Seminar auf Staats-kosten unv ihm gegenüber auf Kosten der Gemeinde ein solches für die zur praktischenAusbildung der Seminaristen dienende Ortsschule aufgeführt worden war. Bei Ver-legung des landwirthschaftlichen Institutes nach Wiesbaden 1834 wurden über dennaturwissenschaftlichen Unterricht am Seminar neue Vorschriften gegeben, der landwirth-schaftliche Unterricht auf eigentlichen Gartenbau und Obstbaumzucht beschränkt, zu des-sen Ertheilung ein auch sonst zu verwendender Elementarlehrer angestellt wurde. DerGeschichtsunterricht wurde 1833 untersagt und erst 1848 wieder zugelassen. Um dieKosten der Vorbereitung auf dem Seminare möglichst zu verringern, wurde das Ein-trittsgeld von 3 fl. und das halbjährliche Schulgeld von 1 fl. abgeschafft und 1836 zu-nächst auf zwei Jahre die Stipendien um 1000 fl. erhöht, resp. vermehrt, damit „braveund talentvolle Individuen dem Elementarschulfache zugeführt" würden; das hatteeinen größeren Zudrang zur Folge, so daß 1838 Vermögens sch eine der Adspirantcn