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6 (1867) Philologie, classische - Reformation
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Prüfung der Lehrer an höheren Schulen.

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bare Anschauung des Schullebens und der Unterrichtsfordernngen gesellte, mit aus-gezeichnetem Erfolge in den Prüfungscommissionen thätig gewesen. Bei der Bedeutungdieser Prüfungen für den praktischen Schuldienst und behufs der zweckmäßigen Ver-wendung der Candidaten empfiehlt sich übrigens, wo die örtlichen Verhältnisse eszulassen, die in dem ursprünglichen preußischen Organisationserlaß v. 1.1817 enthalteneBestimmung, daß entweder der Vorsitzende der Prüfuugscommission Mitglied desProvincialschulcollegiums oder umgekehrt der Provincialschulrath vorsitzendes Mitgliedder Prüfungscommission sein solle. So wird die nöthige Einheit und ein sachgemäßesNrtheil auf beiden Seiten vermittelt: die Staatsbehörde gewinnt mittelbar die befruch-tenden Anschauungen, welche in dem nächstverwandten wissenschaftlichen Kreise Lebenund Kraft haben, und die Prüfungscommission wird über die Entwicklung der Lehr-anstalten und über die für die Verwaltungsbehörde maßgebenden Gesichtspuncte infortlaufender Kenntnis erhalten. Aus der Natur der Sache und aus dem sachlichenund persönlichen Wechsel an den Universitäten wie in der Wissenschaft überhaupt ergiebtsich übrigens die Nothwendigkeit, die Commission immer nur für einen kürzeren Zeitraumzusammenzusetzen, wobei sich die Zulässigkeit der Wiedercrnennung früherer Mitgliedervon selbst versteht. Zur Vereinfachung der Prüfung erscheint außerdem die früher inHolstein und Nassau gültige und gegenwärtig auch in Preußen eingeführte Bestimmungzweckmäßig, nach welcher die Commissionsmitglieder in ordentliche und außerordentlichezerfallen. Jene wirken in der Regel bei allen Prüfungen mit, namentlich insofern siedie obligatorischen Fächer vertreten; diese nur, insofern es sich um Prüfungen in dervon ihnen vertretenen Wissenschaft handelt. Hierdurch wird zugleich der Uebelstandvermieden, daß die Candidaten sich genöthigt glauben, für ein übrigens von ihnennicht bearbeitetes Fach ein tumultuarisches Wissen lediglich behufs der Prüfung zusammen-zuraffen. Soll aber eine besondere praktische Prüfung neben dem Berichte des Directorsüber das Probejahr stattsinden, so muß die Behörde für dieselben, wie schon obenbemerkt, aus praktischen Schulleutcn unter dem Vorsitz des Schulraths gebildetwerden; denn bei dieser Prüfung handelt es sich wesentlich um die pädagogische Aus-bildung und Befähigung des Candidaten,und hierüber sind wiederum praktische undbewährte Schulmänner, am besten Direktoren, zu einem Urtheile berufen.

Die Prüfungszeugnisse hat der Vorsitzende auf Grund des bei der Prüfungaufgenommenen Protokolls abzufassen; das Zeugnis kann bei der Eindringlichkeit derPrüfung und bei der den Candidaten einzuräumenden Selbständigkeit ihrer Vorbildungnicht wohl schematisch eingerichtet sein, sondern muß die Prüfungsergebnisse, die Lei-stungen und Mängel des Candidaten und das bündig formulirte Urtheil der Commissionin genauer Ausführung enthalten. Ein befriedigendes Zeugnis über die wissenschaftlichePrüfung des Candidaten eröffnet demselben vorerst nur den Zugang zu seiner nächstenpraktischen Ausbildung, ohne ihm ein Anstellungsrecht zu verleihen. Ist aber diesesZeugnis, sei es nach den Beobachtungen während des Probejahrs oder nach den Er-gebnissen einer zweiten praktischen Prüfung, durch ein befriedigendes Urtheil über diePädagogische Brauchbarkeit des Candidaten vervollständigt, so muß demselben nunmehrallerdings auch ein Recht auf Anstellung im Schuldienst je nach Maßgabe der Stellen-erledigung und seiner besonderen Befähigung eingeräumt werden.

Auf die Lehrerprüfungen in außerdeutschen Staaten hat bei den dort völlig ab-weichenden Verhältnissen im Vorstehenden keine Rücksicht genommen werden können,ebensowenig sind hier die Prüfungen für die technischen Lehrfächer an den höherenUnterrichtsanstalten berücksichtigt, da dieselben nach Vorbildung, Art der Prüfung undEinrichtung der Prüfungsbehörden unter ganz andere Gesichtspuncte fallen.

Schräder.

Psychologie als Ililterrichtsgegenstand, s. Philosoph. Propädeutik.

Psychologie, s. Seelenlehre. ^

Putzsucht, s. Eitelkeit.