Prüfung der Lehrer an höheren Schulen.
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Sind die Realschulen nicht Fachinstitutc, sondern Stätten für eine allgemeine und ein-heitliche Geistesbildung, wie ihnen dies in Preußen seit 1859 als Ziel ausdrücklichvorgezeichnet ist, so dürfte sich jene Frage bejahen lassen; allein es wird doch rath-samer sein, vor der gesetzlichen Feststellung dieser Ausnahme den Realschulen nocheinige Frist für ihre innere Gestaltung und zur Gewinnung bewährter Unterrichts-methoden zu gönnen.
Betreffs des allgemeinen Charakters der Prüfung ziemt es sich zuerst diegesetzlichen Forderungen mit Strenge und eindringender Gründlichkeit zurGeltung zu bringen, nicht nur weil andernfalls eine ungerechte und unzuläßige Ungleich-heit unter den einzelnen Prüfungen unvermeidlich ist, sondern mehr noch um dieUnfähigen und geistig Trägen von diesem so wichtigen Berufe fern zu halten. Denndie praktische Thätigkeit des Candidaten wendet sich sofort an das jugendliche Geistes-leben, welches mit aller Sorgsamkeit vor den Versuchen des Ungeschicks, der Unwissen-heit und der Läßigkeit behütet werden muß. Von den Lehrern an höheren Unterrichts-anstalten wird vielleicht mehr als in irgend einem andern Amte eine eigenthümlicheDurchdringung von wissenschaftlichem Streben, hingebender Thätigkeit und idealer Be-rufsauffassung gefordert; die Schwierigkeit dieser Aufgabe muß also ihren entsprechendenAusdruck schon bei der Prüfung für das Lehramt finden, falls nicht allmählich, aberganz unabwendbar die Wirksamkeit des gesammten Lehrerstandes sinken soll. Ohnehinist das Leben eines unfähigen Lehrers ein so trauriges, daß dem ungenügend Vor-gebildetcn selbst durch seine rechtzeitige Zurückweisung die größte Wohlthat erwiesen wird.
Ferner sind, wie schon oben angedeutet, die Prüfungsforderungen mehr aufgründliche Vertiefung in eine Wissenschaft als auf encyklopädische Breite desWissens zu richten, und ebenso verdient, was hiermit zwar nächst verwandt, aber dochnicht dasselbe ist, der wissenschaftliche Charakter der Bildung vor der mehrpädagogischen. Vorbereitung zu unmittelbarem Schulgebrauch entschieden denVorzug. In beiderlei Bezüge darf nicht verkannt werden, daß zu wahrer geistigerAnregung und zur ausgiebigen Verwendung einer Wissenschaft für den Schulunterrichtnur derjenige befähigt ist, welcher einerseits in den strengeren wissenschaftlichen Me-thoden heimisch geworden ist und mittelst ihrer sich leicht in den Besitz der verwandtenHülfsfächer zu setzen vermag, und welcher andererseits aus einem wohlgeordneten undgründlichen Quellenstudium diejenige Frische der Auffassung und Darstellung geschöpfthat, welche allein dem Unterrichte die belebende und erziehende Kraft sichert. Wenndeshalb nach H 23 der neuen prcuß. Verordnung die Art der Prüfung in der Philo-logie dem Trachten nach einem breiten encyklopädischen Wissen nicht Vorschub leisten,sondern den Erweis eines auf ein engeres Gebiet beschränkten Studiums, welchesSelbständigkeit der Forschung und des Urtheils erkennen läßt, höher anschlagen soll,so verdient diese Bestimmung nicht nur für die Philologie volle Billigung, sondernauch eine gleichmäßige Anwendung auf die übrigen Wissenschaften. Demnach darfbei den Candidaten der Philologie die Prüfung nicht auf bestimmt ausgewählteSchriftsteller oder gar auf einzelne Werke derselben beschränkt werden, sondern sie hatin diesem Betracht eine freiere und wissenschaftlichere Richtung zu verfolgen, wenn sieauch hauptsächlich die in den oberen Gymnasialclassen gelesenen Schriftsteller berück-sichtigt. Ebenso hat sie nicht lediglich die Einzelkenntnis dieser Schriftsteller für denunmittelbaren Schulgebrauch ins Auge zu fassen, sondern auch und zwar besonders diemit ihnen verknüpften wissenschaftlichen Probleme und die Stellung dieser Problemeinnerhalb der geschichtlichen Entwicklung der Philologie wie innerhalb der Altcrthums-wissenschaft überhaupt zu erörtern; und hieraus ergiebt sich ferner, daß in diesem wiein den übrigen Prüfungsfächern auf eine wenn auch nicht erschöpfende, so doch aus-reichende Kenntnis des gelehrten Apparats und der Geschichte der betreffenden Wissen-schaft gedrungen werden muß. In gleicher Weise ist betreffs der Geschichte zu ver-fahren, für welche also keineswegs eine genauere Kenntnis der Thatsachen (nach dem