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6 (1867) Philologie, classische - Reformation
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Philosophische Propädeutik.

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ihrer Geschichte den Grund zu legen und die Logik praktisch zu lehren. Angemessener,als einen philosophischen Vortrag, erachteten wir dem jugendlichen Alter die Theorieder redenden Künste, sowohl ihrer minderen wissenschaftlichen Strenge, als der Ver-bindung wegen, in welche sie mit den Sprachstudien gesetzt werden kann" (vgl. denAufsatz „über die revidirte Ordnung der lateinischen Schulen und der Gymnasien imKönigreiche Bayern" in der Zeitschr. für die österr. Gymnasien, 1854 Heft V.). —Nicht übergehen dürfen wir die Ansicht eines hervorragenden bayrischen Schulmannes.C. Fr. von Nägelsbach verweigert in seiner von Autenrieth herausgegebenen „Gym-nasialpüdagogik" (Erlangen, 1862. S. 9) der Philosophie jede Stelle im Gymnasium,da sie ein Wissen vom Wissen sei und das Erkennen selbst zum Gegenstände der Er-kenntnis mache und da dies dem jugendlichen Geiste, der ans Denken und Wissen sicherst gewöhnen müße, nicht „sofort" als Object vorgelegt werden könne.

Inden hannöverschen Gymnasien ist, abgesehen von dem Gymnasium zu Meppen(Encykl. III, S. 370), die pH. Pr. kein besonderes Unterrichtsfach. Ihr Inhalt kommtzu seinem Rechte in andern Fächern. Dafür spricht sich auch Hoffmann zu Lüneburg inder Vorrede zu seinem „Abriß der Logik" (Clausthal, 1859) aus. Er will die Logikund die Grundzüge der Aesthetik in der obersten Classe an den Unterricht im Deutschenangeknüpft haben und findet in Leiden Theilen der Philosophie den Vorzug, „daß siedem Geiste des Schülers gerade die Gesetze zur Klarheit bringen, die im ganzen Gym-nasialunterricht ununterbrochen, aber nur halbbewußt, zur Anwendung kommen". Ebensoüberzeugt von der Nothwendigkeit der pH. Pr. im Gymnasium wie Hoffmann ist Latt-mann in Göttingen („lieber die Frage der Concentration in den allgemeinen Schulen,namentlich im Gymnasium", Göttingen, 1860. S. 223 f.). Er hält die Philosophiefür ein so wesentliches Stück der alten Bildung, daß sie in den philosophischen SchriftenCiceros und Platos, welche gelesen werden können, nicht genügend vertreten sei. Sollaber Logik nach Hvfftnanns Abriß in den deutschen Stunden gelehrt werden, so wirdes allerdings wohl zu dem kommen, was Dietsch in seiner Rccension des Lattmann-schen Buches (9k. Jahrb. für Philol. u. Päd., 86. Bd., S. 30) voraussieht, daß diepH. Pr. nicht eigentlich ein intcgrirender Theil des deutschen Unterrichts ist, sonderndaß dieser von Zeit zu Zeit auf einige Wochen unterbrochen wird, um in den für ihnfestgesetzten Stunden die philosophischen Pensa zu behandeln. — Uebrigens scheint inHannover der propäd. Unterricht in der Philosophie seitens der Schulbehörde mehr ge-duldet als gefordert zu werden, da der Chef des hannöverschen Gymnasialwescns,Kohlrausch, in dem Aufsatze: „Auch zur Revision des Lehrplans der höhern Schulenund des Abituricntenprüfungsreglcments" (Mützells Zeitschr., 1856, S. 215) für seineAusschließung vom Gymnasium stimmt: „Wir haben schon so viel von den akademischenDisciplinen in das Gymnasium ausgenommen; überlassen wir lieber die Philosophieganz der Universität, damit sie doch außer den Fachwissenschaften ein eigenes Feldfreier Geistesthätigkeit für sich zur Bearbeitung behalte".

Im Königreiche Württemberg besteht jetzt keine allgemeine auf die pH. Pr. be-zügliche Norm. Im Gymnasium zu Stuttgart wird nach den Programmen im letztenIahrescursus empirische Psychologie und Logik nach Becks Grundriß durchgenommen.Die „Instruction für die Lehrerconvente zur Beurtheilung dessen, was zur Reife fürdie Universität erfordert wird" v. I. 1855 (Päd. Revue, 44. Bd., S. 27 f.) nennt in8- 2 die pH. Pr. noch als Gymnasialfach, und die „Instruction zur Vornahme derMaturitätsprüfung für die hierzu bestellte Commission" von demselben Jahre (Päd.Revue, 44. Bd., S. 28 f.) ordnet eine schriftliche Prüfung in der Logik an. MitBeziehung auf den „Entwurf einer neuen Schulordnung für die gelehrten SchulenWürttembergs" vom I. 1848 erwähnt Roth (Päd. Revue, 22. Bd., S. 263) diegroße Uebereinstimmuug, mit welcher die Entfernung des philosophischen Unterrichtsaus dem Lehrplane gewünscht werde. Er selbst erklärt sich mit diesem Wunsche inso-fern einverstanden, als er bekennen müße, mit eigenen wiederholten Versuchen in Be-