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Mädchencrzichung.
chen so oder so handeln und sein mäße. „Ein kleines Mädchen muß reinlich sein, mußfreundlich sein, muß nicht gleich weinen, muß nicht streiten rc., wenn es dem liebenGott gefallen will." Diese Sätze sind ausreichend, um dem kleinen Mädchen nichtnur zu sagen, daß es als solches mancherlei zu beachten hat, was einem Knaben eherverziehen werden könne, sondern auch fühlbar zu machen, daß in alle dem eine gött-liche, heilige Ordnung sich kundgebe. Hat so das kleine Mädchen gelernt, was ihmgeziemt, so wird das Heranwachsende Mädchen dies nicht mehr vergessen.
Die zweite Altersstufe, welche zwischen dem Zahnwechsel und dem Hervor-treten der Pubertät liegt und etwa die zweiten sieben Jahre umfaßt, aber bei vielenMädchen schon früher beginnt und früher endet, unterscheidet sich von der eigentlichenKindheit hauptsächlich durch das entschiedenere Hervortreten der geistigen Kräfteund durch die bestimmtere Ankündigung der Geschlechtsdifferenz. Obgleich dieerste dieser Erscheinungen die Wirksamkeit der Mutter zurücktreten läßt und dem Vatereinen größeren Einfluß gestattet, so fordert die zweite desto gebieterischer die mütterlicheSorgfalt und Theilnahme für das junge Mädchen, wenn die Zwecke weiblicher Er-ziehung erreicht werden sollen. Das Kind wird für die Schule reif. Auch das Mäd-chen gehört in die Schule. Wenn Schleiermacher (Erziehungslehre S. 226) erklärt,es gewinne für ihn eine gewiße Wahrscheinlichkeit, daß es nur als Sache der Nothanzusehen sei, wenn die Erziehung des weiblichen Geschlechtes nicht ganz in der Familievor sich gehe, so hat Th. Waitz (Allgemeine Pädagogik S. 224) diesen Zweifel ge-hoben und gezeigt, daß schnelle und richtige Auffassung der Menschen und ihrer Eigen-thümlichkeiten, rege Theilnahme für das, was in größeren Lebenskreisen vorgeht undauf die kleineren zurückwirkt, scharfe Ausprägung des individuellen Charakters vomSchulleben theils mehr vorbereitet, theils unmittelbarer gefördert werde, als es imhäuslichen Leben allein möglich ist (s. Art. Mädchenschule, höhere). Vorausgesetztmuß werden, daß die Schule noch die gehörige Zeit übrig läßt, um den in der Schulevielleicht nicht vertretenen Seiten der Bildung, den nöthigen häuslichen Thätigkeiten,der Erholung und dem Familienleben die volle Berücksichtigung gewähren zu können,die das weibliche Leben erheischt. Freilich wird gerade in Deutschland dieser Voraus-setzung wenig entsprochen. Viele Schulen nehmen die Mädchen, sogar schon die kleinsten,täglich 5 —6 Stunden nur für den Unterricht in Anspruch. Das ist offenbar zu viel,Wenn daneben noch Musik-, Handarbeit-, Zeichen- und andere Privatstunden liegen, unddie Schule überdies, wie oft geschieht, energische Forderungen an den häuslichen Fleißerhebt. Madame Necker de Saussure (a. a. O. 3. Band S. 177) stellt folgende Zeit-eintheilung auf:
Für religiösen und wissenschaftlichen Unterricht (einschl. des Hausgottesdienstesund aller häuslichen Arbeiten für den Unterricht) täglich 5 Stunden,für Musik- und Zeichenstunden ........... IV? „
für körperliche Hebungen ............. 1 V^ „
für häusliche Geschäfte und Handarbeiten ....... 1 V- „
freie Zeit, Spiel und Leben in der Familie ...... 4 Vs „
14 Stunden.
Wir werden in Deutschland mit der geringen Anzahl von Stunden, welche hiernachdem Unterrichte (und den Vorbereitungen für denselben) gewidmet werden, kaum ans-zukommen glauben, dennoch wird der geistvollen Französin zugestanden werden müßen,daß sie im Principe das Rechte getroffen hat. Sie gewährt dem Mädchen 7V? Stun-den für körperliche Hebungen, Erholungen, häusliche Geschäfte und für das Leben inder Familie und nimmt nur 6 V 2 Stunden für die Pflege der intellectuellen Bildung inAnspruch; d. h. sie verlegt den Schwerpunct des weiblichen Jugendlebens in dasHaus, und hält in ihrer Zeiteintheilung eben so sehr die Rechte der Weiblichkeitals die der Jugend aufrecht. Freilich geht sie davon aus, daß jene 6 V? Stundenwirklich energisch für die Zwecke der geistigen Bildung angewendet, daß Unterricht und