Lippe.
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Wenn unter Graf Wilhelm (reg. 1748—1777) Herder als Consistorialrath undLandessnperintendent dem Schulwesen in Schaumburg-Lippe einen neuen Aufschwungzu geben begann, so war doch die Wirksamkeit Herders in diesem Lande (um 1775und 1776) von zu kurzer Dauer, als daß die Resultate davon offen vor Angen liegenkönnten (vgl. d. Art. Herder S. 442. D. Red.). Eine Schulordnung für die Stadt-schulen erschien 1766, eine andere für die Landschulen 1777. Die Fürstin Juliane(4 1799) nahm das Schulwesen in ihre besondere Protection und erließ die ausgezeich-nete Hauptschulordnung v. 3. April 1794, und der treffliche Fürst Georg Wilhelm(reg. 1807-—1860) hat manche Schnlstellen verbessert und die Statuten der Schullehrer-Wittwen- und Waisenkasse bestätigt und diese unter den besonder» Schutz des Consi-storinms gestellt.
I. Die Unterrichtsanstalten in den Städten. ^1. Bückeburg. Das Schullehrer-seminar. Neuerrichtet unter dem Grafen Philipp Ernst (reg. 1777—1787) istdas Seminar dem fürstlichen Consistoriv untergeben. Jnspector und Lehrer ist einerder zwei Geistlichen an der ev.-lutherischen Stadtkirche, welchem ein Candidat derTheologie zur Hülfe beigegeben ist, und wird das Gehalt dafür aus fürstlicher Kam-merkasse gezahlt. Im Orgelspiel' werden die Seminaristen von dem Organisten derStadtkirche unterrichtet, und ist ihnen überhaupt durchaus reiche Gelegenheit geboten,in der seit langer Zeit durch den fürstlichen Hof zu den schönen Künsten geneigtenStadt Bückeburg sich in Musik und im Singen auszubilden. Die Seminaristen sindverpflichtet, außer dem Seminarunterrichte auch das Gymnasium zu besuchen, eineCombination, über deren Zweckmäßigkeit verschiedene Ansichten möglich sein werden,und, damit sie eine praktische Hebung im Unterrichten erlangen, in der untersten Elasteder lutherischen Stadtschule die ihnen vom Jnspector angewiesenen Unterrichtsstundenzu ertheilen. Sie erhalten ein kleines jährliches Gehalt aus der Seminarkasse, etwa24 Rthlr., müßen aber die Lehrerstelle im Lande, zu welcher sie berufen werden, un-weigerlich annehmen, weil sonst die Rückzahlung des bis dahin empfangenen Gehaltesvon ihnen gefordert werden kann. Die Seminaristen haben Wohnung und Kost ent-weder bei ihren Eltern oder, wenn sie von auswärts kommen, meist in bürgerlichenHäusern. Die Zahl der Seminaristen nebst Präparanden ist 14. Der jetzige Volks-schullehrerstand in Schaumbnrg-Lippe steht sowohl an äußerer Bildung, als auch nament-lich an tiefer und klarer religiöser Bildung dem in größeren Staaten nicht nach.
Das Gymnasium zu Bückeburg ist aus der vom Fürsten Ernst gestiftetenHauptschule allmählich herangewachsen; noch 1766 wurde verordnet, „daß die Schülernicht mit Verfertigung lateinischer Exercitien geplagt werden und damit ihre edle Zeitverlieren sollen, Weil es für die meisten genug sei, in einigen kleinen lateinischen Fabelngeübt zu sein, damit sie einen lateinischen Casum setzen können", und 1794 befahl FürstinJuliane, es solle bei der Vorbereitung auf die Akademie nichts vergessen oder vernach-läßigt werden, was zur vollkommenen Bildung eines Menschen erforderlich scheine, dersich einem höheren Stande zu widmen gedenke. Es ist vorzugsweise durch fürstlicheFürsorge zu schöner Blüte gelangt und hat jetzt 5 Elasten mit 9 Lehrern (Einkommenzwischen 400 und 1250 Thlr.) und 155 Schüler (Schulgeld 4 bis 16 Thlr.), darunterauch Ausländer. Wir geben den Lectionsplan der Uriwa (siehe d. folg. Seite).
Die Maturitätsprüfung für die zur Universität abgehenden Schüler wurde am4. März 1830 eingeführt und ist eine Bedingung für die Zulassung zum späterenStaatsexamen.
Neben dem Gymnasium besteht die ev.-lutherische Bürgerschule, mit zweiElasten (Lehrergehalt 500 und 150 Thlr., Schulgeld 2 und 1 Thlr.), welche die Schüleretwas weiter fördert, als es in Landschulen geschehen kann; ein Theil wird durchPrivatunterricht zum Uebergang auf das Gymnasium vorbereitet.
Ferner die ev.-reformirte Stadtschule für die seit der Regierung der(reformirten) jüngeren schanmburgischen Linie (1777) gebildete reformirte Gemeinde