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Landexamcn.
anderen Berns ergreift, Eltern aber einen Sohn, dem das Glück einer solchen Auf-nahme zntheil wird, in der Regel als versorgt betrachten können. Durch diese Um-stände gewinnt die Prüfung als die alleinige Pforte, durch welche man in den Genußsolcher Wohlthaten gelangt, eine hohe Bedeutung, und man wird sich nicht sowohldarüber wundern dürfen, wenn die Bewerbung große Dimensionen annimmt, als viel-mehr darüber, wenn die Zahl der Eoncurrenten eine geringe ist, wie es z. B. vom Jahr1789—1810 der Fall war. Ebensowenig kann es befremden, daß diese Prüfung einengroßen Einfluß auf die Gestaltung des Gelehrtcnschnlwesens in Württemberg gewonnenhat und nicht nur zu einem Maßstab für die Tüchtigkeit der Lehrer und die Leistungen derSchüler geworden ist, sondern auch geradezu das Ziel bestimmt hat, welches in denLateinschulen erreicht werden sollte.
Haben wir damit die Bedeutung dieser Prüfung von vorne herein bezeichnet, soerscheint es nm so natürlicher, daß wir darlegen, wie diese Prüfung zu solcher Be-deutung und Stellung gelangt ist, mit andern Worten, daß wir dieselbe historischbeleuchten. (Brgl. Hirzel, Sammlung der Gesetze für die Württemberg. Fachschulen.Einleitung S. XXXI und 61,111.) Unmittelbar nach der ersten definitiven Ein-richtung der Klosterschnlen wurde die Prüfung gemäß den Bestimmungen der großenKirchenordnnng vom Jahr 1559 S. 0X1IV., je nachdem Stellen in den Kloster-schulen frei wurden, mit jedem einzelnen in Stuttgart besonders vorgenommcn. Dochfindet inan, weil dieses Verfahren natürlich ein zeitraubendes und mühevolles war,schon im Jahr 1582 in der zweiten Ausgabe dcrKirchenordnnng „ein gemein Examen"d. h. eine Cvncnrsprüfnng und zwar in der Woche nach Pfingsten angeordnet, „alsodaß alle Knaben, so in unsere Klöster begehren ausgenommen zu werden, allhier genStuttgarter! beschrieben und durch unsere Theologen, Kirchenrath rc. mit Fleiß examinirtund folgends die looa vaoantla in unfern Klöstern mit den besten wieder ersezet werden."Dieses Examen wird auch in späteren gesetzgeberischen Urkunden bis in den Anfang desvorigen Jahrhunderts hinein als ein Ixamon psntsoostals erwähnt und fand ohneZweifel zu dieser Zeit statt, weil die Zeit des Aus- und Eintritts in den Anstalten,obwohl noch keineswegs gleichmäßig geordnet, doch immer in die zweite Hälfte desJahres fiel. Erstmals in einem Rescript vom 3. Mai 1749 wird der 18. Oktober,lorminns Inoas, als die gewöhnliche Promotionszcit angeführt, wobei wohl auch dieZeit des Examens dieselbe gewesen sein wird, welche sie bis aus die neueste Zeit ge-wesen ist (Ende August oder Anfang September). Die ursprüngliche Absicht war, daßdie zu Prüfenden nur einmal erscheinen sollten, wie denn in einein Rescript von 1709davon die Rede ist, daß „aus dem einigen aotns visitationis die Beschaffenheit derKnaben nicht gehörig könne erlernt werden," weshalb die Pädagogarchen bei ihrenVisitationen die Mittheilnng der Lehrer und Schulvorstände benützen und ein Gutachtenüber die Tauglichkeit der Einzelnen abgeben sollten. Da übrigens die Bestimmungen überdas Alter der Anfzunehmenden einen Spielraum von wenigstens 5 Jahren (vom 11.—16.Jahre) gestatteten*), so ist es natürlich, daß die Bewerber so frühe als möglichnm die Aufnahme concnrrirten. Daher für die erstmals Nachsuchenden der NamePetenten. Mißlang der erste Versuch, so wurde derselbe so oft es angieng wiederholt.Die zum zweiten, dritten, vierten, fünften, sechstenmal Erscheinenden hießen nun,Weil sie die Aufnahme erwarteten, Exspectanten prima, ssouncla sto. vivo. Erst gegendas Ende des vorigen Jahrhunderts (1792) wurde das dreimalige Erscheinen beimExamen angeordnet, so daß die erstmals Erscheinenden im zwölften oder in der erstenHälfte des dreizehnten Lebensjahres stehen und von da an noch zweimal concnrriren
*) Der berühmte Philosoph Schelling, geboren I77ö, magistrirte in Tübingen 1792, 17 Jahrealt. Da er 2 Jahre in Tübingen sein mußte, um die Magisterwnrde zu erlangen, 2 Jahreaber in den niederen Klosterschulen, sh ergibt sich, daß er mit II Jahren in eine der letztemeintrat.