Kirche.
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IV. Durch Obiges hat sich uns der Begriff der Kirche, also das Subject genaubestimmt, dessen pädagogische Thätigkeit wir nun anzugeben haben. Daß - ihr über-haupt eine solche zukommt, daß es nicht ein Eingriff in ein fremdes Amt ist, wenn dieKirche sich als zur Erzieherin berufen achtet, das liegt im Wesen des Christenthumsselbst, dessen Trägerin die Kirche ist, es liegt in dem engen Zusammenhänge, der zwischenErlösung und Erziehung besteht, sofern die letztere das menschliche Werkzeug ist, durchwelches jene göttliche Thal sich an den Einzelnen successiv vollzieht. Wie nach Tit. 2,11. 12. die in Christo erschienene eine Tru-öksionaa- ist, so muß diejenige Ge-
meinschaft, in der sich jene Mp-r eine irdische Wohnstätte, einen Leib bereitet hat, durchdie sie auf Erden nicht bloß sichtbar wird, sondern auch auf die Welt wirkt, ebenfallseine erziehende Wirksamkeit ausüben. Die Kirche thut das in manchfacher Weise, imGroßen und im Kleinen, mittelbar und unmittelbar. Ins Große gewirkt hat sie inder ersten Hälfte des Mittelalters/ Sie hat die rohen Völker zn gesitteten Nationenerzogen, hat geistige Interessen und Kräfte in ihnen geweckt, hat den wilden Leiden-schaften Zügel angelegt und mildere Lebensgewohnheiten zu Stande gebracht. DieMittel, wodurch sie das bewerkstelligte, waren, wie bei aller Erziehung, theils das be-lehrende Wort, das durch die Macht der Wahrheit wirkt, theils aber, und allerdingsnoch viel mehr, sowohl dem Charakter der römischen Kirche als der Roheit der Zeitengemäß, der disciplinarische Zwang, der darum ausgeübt werden konnte, weil und solange der superstitiöse Glaube an die päpstliche und priesterliche Gewalt über dasSeelenheil im Bewußtsein der Fürsten und Völker festsaß. In dieser Art ins Großegewirkt zn haben, kann sich in allweg die evangelische Kirche nicht rühmen; wie oftklagt Luther über seine Deutschen, sie seien wilde Bestien, die sich nicht wollen zähmenlassen; wie tief bengt es ihn, daß das Evangelium, das nun doch frei allenthalben er-schalle, die Sitten des großen Haufens so wenig bessere, ja daß die evangelische Freiheitvon so vielen zu desto ärgerer Zügellosigkeit misbrancht werde! Zu Zeiten hat freilichdie Kirche nicht gethan, was sie diesfalls thun sollte und konnte; über ihren Lehr-streitigkeiten vernachlässigte sie die Seelsorge, über den Controverspredigten ward dieErbauung versäumt, und die Kirchenzucht fruchtete vielfach nichts, weil sie so oft nurgegen gemeines Volk angewendet wurde, den Sünden der großen Herren gegenüber je-doch machtlos oder feige war. Aber wenn diese Uebelstände auch hinweggedacht werden,so liegt schon im Princip des Protestantismus etwas, das eine ins Große gehendeund in imposanten Formen auftretende Erziehungsthätigkeit desselben nach Art desKatholicismus von vornherein erschwert. Wo der Priester wie ein Wesen höherer Artdem Laien gegenübersteht, da ist der Laie zur Unmündigkeit verurtheilt. So sind inder That dem mittelalterlichen Papstthum gegenüber die Völker unmündig, darum ebenhat jenes das Recht und die Pflicht, sie zu erziehen. Der Protestantismus, so weniger von Volkssouveränität im modernen Sinn weiß, so gewiß erklärt er doch principiell(in der evangelischen Fundamentalidec des allgemeinen Priesterthums) den Laien fürmündig dadurch, daß er im Besitze des Wortes Gottes und daß der heilige Geist nichtan die Ordination gebunden ist. Diese Mündigerklärung erfolgte freilich nicht so, wie
kein Wort für eine Sache haben, die ihrer Landesart und Sitte fremd ist. Daß auch dasGanze seine Bedürfnisse hat" (hier sagen wir noch bestimmter: baß eine Nation als solche ihregemeinsamen religiösen Bedürfnisse, Anschauungen, I teressen, Ausdrucksweisen hat), „und daßihretwillen der Einzelne sich nnterordnen und — zwar nicht sein Seelenheil, denn das ist gebor-gen, so lange er seine Bibel hat, aber — seine Ideale opfern muß, das vergessen auch unteruns solche, die doch die Repräsentanten lutherischer Kirchlichkeit sein wollen. Die Väter unsererKirche hatten so sehr die Ueberzengnng, daß alle in einem Territorium zusammenlebenden Gliederder Kirche auch kirchlich zusammen gehen müßten, daß sie diese kirchliche Einheit für die oonäitlo«ins gna non des Bestehens der Kirche hielten." — Daß damit nicht einem despotischen Terri-torialismus das Wort geredet oder der Weg gebahnt wird, ist Sache weiterer, nicht hieher gehö-riger kirchenrechtlicher Erörterung.