Wir laufen niemand nach.
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die Rußland uns gegenüber hat, mit doppelter Genauig-keit zu beobachten.
Zu den Vertragsrechten gehören auch solche, dienicht von allen unseren Freunden anerkannt werden: ichmeine, dazu gehören die Rechte, die wir auf dem Ber-liner Kongreß Rußland in betreff Bulgariens erworbenhaben, und die bis 1885 ganz unangefochten bestandenhaben. Es ist gar keine Frage für mich, der ich dieKongreßbeschlüsse mit vorbereitet und mit unterzeichnethabe, daß wir alle damals der Meinung waren, daß dervorwiegende Einfluß in Bulgarien Rußland zufallensollte, nachdem es seinerseits auf Ostrumelien verzichtethatte, indem es die mäßige Satisfaktion gab, die Grenzedes seinem Einflüsse anheimfallenden Gebiets um 800000Seelen auf 3 Millionen ungefähr zurückzuschrauben. In-folge dieser Auffassung des Kongresses hat Rußland bis1885 zunächst den Fürsten ernannt, einen nahen Ver-wandten des Kaiserhauses, von dem damals niemandannahm und annehmen konnte, daß er etwas andereswürde sein wollen als ein getreuer Anhäuger der rus-sischen Politik. Es hat die Kriegsminister, einen großenTeil der Offiziere ernannt, kurz uud gut, es hat in Bul-garien geherrscht; da ist gar kein Zweifel daran. DieBulgaren oder ein Teil von ihnen oder der Fürst —ich weiß nicht, wer — sind nicht damit zufrieden ge-wesen, es hat ein Staatsstreich, ein Abfall von Rußlandstattgefunden. Dadurch ist ein faktisches Verhältnis ent-standen, welches wir mit Gewalt der Waffen zu reine-dieren keinen Beruf haben, welches aber die Rechte, dieRußland aus dem Kongreß nach Hause gebracht hat,doch theoretisch nicht alterieren kann. Ob, wenn Ruß-land die Rechte gewaltsam geltend machen wollte, sich
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