116
Die Landtagssession von 1M7.
liken ihrerseits sagen, daß für ihr religiöses Bedürfnisdiese oder jene Konzession notwendig ist, — und ich habenicht hinzuzusetzen brauchen, daß ich dabei überzeugt bin,daß der Staat in keine Gefahr gerät durch diese Kon-zessionen — so wäre das für mich allein ein hinreichenderGrund, diese Konzession zu machen. In ähnlichem Ver-hältnis stehe ich keinesfalls zur evangelischen Kirche. Ichbin ein evangelischer Christ ebenso gut wie der HerrVorredner und werde ihm und seiner eigentümlichenAuffassung nicht meinerseits das saoriiioiuin iutMoakusmachen. (Sehr gut!) Ich habe in Bezug auf die evan-gelische Konfession meine eigene Ueberzeugung und Mei-nung und bin in meinem Glauben daran Gott und denMenschen gegenüber stark und fest genug begründet, ummich durch diese Angriffe nicht darin erschüttern zu lassen.(Lebhaftes Bravo.)
Aber ich kann nur als evangelischer Staatsange-höriger meiner Ueberzeugung Ausdruck geben; von denHerzens- und Seelensbedürfnissen eines katholischen Mit-bürgers aber kann ich mir nicht in der Art eine so ge-naue Vorstellung machen von der Notwendigkeit der Kon-zessionen, deren seine Kirche bedarf, daß ich nicht meineMeinung der seinigen unterordnen könnte. Meinen evan-gelischen Glaubensgenossen gegenüber — und selbst wennsie einen höheren Ruf und Stufe der Gottesgelahrtheithaben sollten, wie der Herr Vorredner (große Heiterkeit),— denen würde ich meine Ueberzeugung nicht opfern.
Ich kann nur wiederholt die Versicherung abgeben,daß die Königliche Negierung ihrerseits den von ihranerkannten Bedürfnissen, ja Notständen der evangelischenKirche ihrerseits freiwillig entgegenkommt, und,' wie dieHerren aus unseren Budgetverhältnissen ersehen können,