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Die Landtagssession von 188V.
Ich bin überzeugt, daß, wenn die Tendenzen, diezuerst in Form des Hammersteinschen Antrages, desAntrages des Herrn Vorredners, nachher in dem Anträgev. Kleist im Herrenhause geltend gemacht worden sind,jetzt zu einschneidenden und ernsthaften Verhandlungengeführt hätten, — daß sie kein weiteres praktisches Re-sultat gehabt haben würden, als die verschiedenen bedauer-lichen Spaltungen in der evangelischen Kirche von neuemzu vermehren. (Sehr richtig!) Dazu wird die Regierungnicht die Hand bieten. Wenn die Regierung sich zurück-gehalten hat über diese Frage im Herrenhaus, und auchferner sich zurückhalten wird, so würde es eine großeUngerechtigkeit gegen uns, namentlich gegen die evan-gelischen Christen unter den Ministern sein, daraus aufeine Gleichgiltigkeit gegen ihre eigene Kirche und Konfes-sion schließen zu wollen. Die Regierung macht im allge-meinen, wenn nicht besondere Gründe dagegen sprechen,es sich zur Regel, Initiativanträge, die aus dem Schoßeder parlamentarischen Versammlungen kommen, nichtsofort durch ihre Mitarbeit halb zu Regierungsanträgenzu machen, oder sich zum Hilfsorgan dieser Initiativ-anträge herzugeben, sondern die Regierung hat sich zurRegel gemacht, die früher leider nicht hinreichend beob-achtet worden ist, abzuwarten, ob und in welcher Artdie Majorität der beteiligten Versammlung für solcheInitiativanträge Partei nimmt, und dann ihrerseits Stel-lung dazu zu nehmen und die Anträge zu bekämpfen oderanzunehmen oder zu amendieren oder Gesetzesvorschlägedarauf zu gründen. Die Regierung ist nicht dazu da,als Hilfsorgan und aktenmäßige Arbeitskräfte zu dienenfür die Velleitäten, Anträge zu stellen, die tief in dasStaatsleben einschneiden und auf die jeder einzelne nach