Die evangelische Kirche gegenüber dem Frieden mit Nom. 113
hatte er schon in der vorigen Sitzung vom 21. April in seiner erstenRede gewissermaßen vorbeugend die innere und äußere Ungleich-heit beider Kirchen dargelegt und war darauf in der zweiten Redemit einer kurzen Bemerkung zurückgekommen.*) Hieran knüpfteFrhr. v. Hammerstein am 22. April seine Klagen an. Er danktefür das Zugeständnis, daß dis evangelische Kirche eine ausgiebigeDotation des Staates zu fordern habe, und „legte diese Aeußerungöffentlich fest zur Freude der Evangelischen, die im Lande mitgroßer Beunruhigung auf diese Beratung blickten". Allein er ver-langte ebenso entschieden eine Erweiterung der verfassungsmäßigenRechte dieser Kirche gegenüber dem Staate. Fürst Bismarck besitzeaugenscheinlich für die objektive Bedeutung der kirchlichen Insti-tution nicht dasjenige Maß von innerem Verständnis, wie er esfür die Bedeutung des subjektiven Christentums jederzeit offen anden Tag gelegt. Die evangelische Kirche solle zwar die Magd sein;aber nicht die Magd jedermanns oder des Staates, sondern nurChristi Magd. Sie wolle keine absolute Parität, sondern nur dassuurn ouiizus; in der Maigesetzgebung aber habe man daraus einiäsm oulgus gemacht und schließe jetzt umgekehrt ein Bündnis mitdem Papsttum, während man die Wünsche der evangelischen Kirchezurückweise. Fürst Bismarck gab darauf folgenden Bescheid:
Ich glaube, daß die Beziehung des Staates zurevangelischen Kirche, die der Herr Vorredner hauptsächlichzum Gegenstand seiner Betrachtung genommen hat, mitder Beilegung des Streites zwischen dem Staate und derkatholischen Kirche in keinem notwendigen Zusammen-hänge steht. Ich glaube auch nicht, daß die evangelischeKirche durch die Zurückgewährung von Rechten, welchedie katholische Kirche früher besessen hat, irgendwie ge-fährdet und geschädigt sein wird. Ich muß meinerseitswenigstens mich weigern, in dem Augenblicke, wo wirden Frieden mit der einen Konfession suchen, die Handzu bieten, einen Kulturkampf in die andere Konfessionzu werfen. (Sehr richtig! — Unruhe.)
*1 S. oben S. 96 ff. und 109.
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