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Die ReichstcuMesswn von 1884/86.
kann, den Reichstag in dein öffentlichen Ansehen, wenig-stens in Gestalt einzelner Mitglieder, die diesen Mißbrauchtreiben, herunterzudrücken. Der Herr Vorredner hat ge-meint, wo kein Gebrauch vorgeschrieben wäre, da fändeauch kein Mißbrauch statt. Nun, der Gebrauch war nichtausdrücklich vorgeschrieben, es war auch keine Strafbestim-mung in Bezug auf die unrechtmäßige Benutzung dieserKarten gegeben, aber es waren die Karten doch nur indem Vertrauen ausgestellt, daß sie wesentlich zur Aus-gleichung der Ungleichheiten benutzt werden würden, diedie Entfernung des Wohnsitzes des Abgeordneten vom Sitzdes Parlaments mit sich bringe. Es war ausdrücklichdaraus gerechnet, und ich glaube mich auch ans denfrüheren Diskussionen, die darüber gepflogen sind, zu er-innern, daß diese Karten es den Abgeordneten möglichmachen sollten, jederzeit kostenfrei und ohne große Schwierig-keiten in ihre Heimat zu gelangen. Ob nun die Ge-brauchsvorschriften in den jedermann bekannten vertrauens-vollen Voraussetzungen liegen oder unter Strafandrohungerlassen sind, das, glaube ich, macht keinen Unterschied.Ein Mißbrauch, welcher zu einer Kritik, die auf denReichstag und die Institution zurückfallen kann, im VolkeAnlaß gibt, ist es jedenfalls, wenn ein Abgeordneter wäh-rend einer Giltigkeitszeit von acht Monaten mit dieserFreikarte über 17 000 1cm auf den deutschen Eisenbahnenzurückgelegt hat — ein einziger, und zwar kein Sozial-demokrat — (hört! hört!); wenn andere Abgeordnete demnahe gekommen sind mit 10- bis über 12 000 Icm — inder Zeit von acht Monaten. Ich glaube doch nicht, daßSie behaupten wollen, daß das mit der Intention, inwelcher die Karten verliehen wurden, im Einklang stünde,und daß hier ein Mißbrauch nicht vorläge. Ich selbst