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11 (1889) Die Reichstagssessionen von 1880 - 1881
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Die NeichstngSsessiv» von >881.

Fürsten gegenüber den Blick verstehen soll, nnf diesesunliebsame Thema nicht wieder znrückkommen sollen. In,meine Herren, da regiert dann der Reichstag allein, »nddann können Sie die verbündeten Regierungen von dernicht gerade leichten Teilnahme an der Gesetzgebung ganzdispensieren, wenn sie gar nichts mehr Vorbringen können,dessen Ablehnung wahrscheinlich ist. Die verbündetenRegierungen, der Reichstag wechselt, und die Regierungenhaben es nicht bloß mit dem Reichstag, sondern mit derRation zu thun.

Es kann ja sein, daß bei fortgesetzter Diskussion biszur vollen Klarstellung der Sache sich die Nation undin opsois der Wähler überzeugt, daß die Regierungnicht so ganz Unrecht gehabt hat. Die Regierungen sindvollständig berechtigt, ihre Politik nicht bloß auf eineReichstagssession, nicht bloß ans eine Wahlperiode ein-znrichten, sondern sie sind verpflichtet, sie ans ein Menschen-leben einznrichten und zu berechnen und auch Gedankenanznregen, welche sich vielleicht erst mühsam Bahn brechen,wenn sie zu wiederholten Malen diskutiert und dadurchzu besserem Verständnis diskutiert worden sind. Wennder Reichstag im vorigen Jahre einen definitiven Be-schluß gefaßt hätte, so hätte man ja, nachdem man dieStärke der Majorität, die dabei auftritt, die mehr oderweniger sachkundige oder unter dem Druck der politischenStellung handelnde Zusammensetzung der Majorität er-wogen hätte, darüber von seiten der verbündeten Regie-rungen verhandeln können. Wenn aber die Gewohnheiteinreißt, daß Vorlagen, welche viele Arbeit und vieleErkundigungen auch bei anderen Sachverständigen, alshier zum Worte kommen, veranlaßt haben, nur halboder gar nicht durchberaten oder in eine Kommission