Das Gesetz über die Küstenfrachtfahrt. 71
4. Mürz zur ersten Beratung. Nachdem der Geheime Oberregierungs-rat I)r. Rösing denselben zur Annahme empfohlen hatte, brachteder Abgeordnete Schlntom eine Reihe von Beschwerden darüberan, das; gegenüber dein im vorigen Jahre nicht zur Erledigung ge-langten Entwurf eine Reihe gründlicher Erörterungen nicht berück-sichtigt, sondern jene Vorlage unverändert wieder eingebracht wordensei. Es müsse eigentümlich berühren, daß der Herr Reichskanzlersich hier gegen das kompetente Urteil der sachverständigen und be-teiligten Kreise absolut ablehnend verhalte. Der Reichskanzlererwiderte:
Ich wende mich, indem ich die sachliche Vertretungdem sachkundigen Herrn Kommissar überlasse, zunächstzu den politischen Einwendungen, die der Herr Vorrednergegen die diesjährige Wiederholung der Vorlage gemachthat. Ich habe schon neulich Gelegenheit gehabt, überdas Verhältnis des Bundesrats selbst zu abgelehnten Vor-lagen zu sprechen und muß heute ans die Sache zurück-kommen. Selbst wenn diese Gesetzesvorlage im vorigenJahre im Reichstage vollständig durchberaten wordenwäre und zu einem Beschluß in dritter Lesung geführthätte, so blieben die verbündeten Regierungen auch dannnoch berechtigt, bei ihrer eigenen Ansicht zu beharre».Es heißt das die Gleichberechtigung der beiden gesetz-gebenden Faktoren des Reiches in Zweifel ziehen, wennmail sagt, daß eine vom Reichstage abgelehnte Sache,wenn sich die verbündeten Regierungen voll der Un-richtigkeit ihrer Auffassung nicht überzeugen können, nichtwieder in derselben Form vorgelgt werden dürfe. Aberso liegt die Frage hier ja gar nicht einmal, sondern eswird mich hier wieder verlangt, daß die verbündetenRegierungen schon bei der ersten Anfühlnng des Reichs-tages über die Annehmlichkeit oder Jnpopularität derVorlagen — gewissermaßen wie ein Kammerherr seinem