Die Unparteilichkeit der richterlichen Beamte». U.">
werden Sie finden, daß gewisse Wahlkreise ganz konstantwählen, da sind diese vielen Nuancen gar nicht vorhanden.In Süddeutschland gehört der Wahlkreis entweder deinZentrum oder den Liberalen. In sehr seltenen Fällenkommt die Minderheit dort überhaupt nur zu wirklichernsthaftem Kampfe. Daraus geht natürlich hervor, das;gegen das Stimmverhältnis von 500 zu l4 000 keineNeklamationen Vorkommen, und so stellt es sich in denrein katholischen Gegenden sehr häufig. Diesen Punktbitte ich doch auch zu erwägen, die Angabe der preußischenBevölkerungszahleit, und nicht einen Stein auf die preußi-sche Verwaltung zu werfen, als ob sie nachlässiger in ihremDienste wäre oder weniger Gerechtigkeitsgefühl hätte alsandere. Wenn der Herr Vorredner die Richter mit denBeamten auf gleiche Linie stellt, so muß ich doch bemerken,daß er mich richtig verstanden hat, wenn ich die Meinunghabe nnssprechen wollen, daß ich vom Richter noch einhöheres Maß von Unparteilichkeit erwarte als vom Ad-ministrativ- und Regierungsbeamten. Administrativ- undRegiernngsbeamte haben einer bestimmten Regierung zudienen und deren Weisungen bis zu einein bestimmtenGrade zu vollzieheil. Ein solcher Beamter kann ganzparteilos nicht sein, und mir ist es immer eine peinlicheund nicht ganz würdige Erscheinung gewesen, wenn ichjemand in einer höheren Regierungsstellung sehe, der mitder Politik der Regierung in diametralem Widerspruchsteht und im Amte bleibt. Die Stellung in der Ver-waltung bedingt ein gewisses Maß von Parteinahme fürdie Regierung, die Stellung eines Richters bedingt abereine absolute, unantastbare, makellose Unparteilichkeit.Ich verlange von dein Richter ein höheres Maßvon Unparteilichkeit als vonVerwaltnngsbeamten.
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