54 Die Reichstagssession von 1881.
diesen von ihm präsentierten Herrn zu wählen, aber dachdurch seine Anwesenheit einen Druck auf die Wähler ahneZweifel ausgeübt hat, den ich nicht für billig halte; eshat sich das mehrere Tage wiederholt, und der Wahl-kandidat war stets der Gast des Landrats im Dienst-gebäude geblieben; der Landrat hat ihn auf verschiedeneWahlversammlungen begleitet. Es war das nicht inPreußen. Ich habe darauf an die betreffende Regierunggeschrieben und sie gefragt, ob sie mit diesem Verhalteneinverstanden wäre, und ich habe darauf zunächst eineausweichende Antwort erhalten, die sowohl aus die Frageder Berechtigung des Landrats, seine eigene politischeMeinung zum Ausdruck zu bringen, wie auf seine Stellungzur Staatsbehörde in bezug auf disziplinarisches Ein-schreiten überhaupt sich bezog. Ich bin so weit gegangen,mich an den betreffenden Landesherrn zu wenden, dermich wiederum an sein Ministerium verwiesen hat. Siesehen also, daß ich der Sache so gleichgültig nicht gegen-überstehe, und ich bitte Sie, auch anzunehmen, daß ichda mit vollstem gleichem Maße messe. Der Fall, vondem ich sprach, betraf keinen konservativen Abgeordneten;derselbe hat sich, wie ich trotz meiner Kurzsichtigkeit schonbemerkt zu haben glaube, bereits zum Wart gemeldet*)(Heiterkeit); aber ich bitte Sie, fest davon überzeugt zusein, daß ich nach keiner Seite hin eine gesetzwidrigeBeeinflussung dulden würde, soweit ich eine solche hindernkann. Sie werden sich erinnern, daß nach der erstenVorlage der Reichsverfassung Beamte überhaupt nichtwählbar sein sollten. In manchen Ländern bestehen ähn-liche Bestimmungen, und namentlich in bezug auf die
ES war der Abgeordnete Inster.