lieber Wahlbesinflussungen. 5,-;
Der Herr Vorredner hat zwar einen besonderen An-trag nicht gestellt, aber ich erlaube mir doch, einige Wortezu antworten, weil, wenn ich es nicht thäte, seine Redevielleicht im Publikum die Vermutung erregen könnte, daßich, der ich als Reichsbeamter vorzugsweise zur Ueber-wnchung der Ausführung der Reichsgesetze berufen bin,dieser Frage gleichgültig gegenüberstände. Es ist diesdurchaus nicht der Fall. So viel an der Reichsregierungund namentlich an mir als Kanzler liegt, bin ich denEinwirkungen von Beamten stets entgegengetreten, nichtimmer mit Erfolg. Ich teile die Meinung des HerrnVorredners, daß es der Würde des Beamten nicht ent-spricht, sich in die Wahlkämpfe zu mischen, namentlich inöffentlichen Reden. Aber ich möchte das noch erweitern;ich glaube, daß es auch der Würde der Richter nichtentspricht, sich unmittelbar an den Wahlagitationen zubeteiligen (sehr richtig!), weil von deren Rechtsprechungschließlich doch oft wesentliche Interessen der Wähler ab-hängen. Davon, daß z. B. Richter dem Kandidaten,den sie befürworten, bei der Wahl gewissermaßen alsSchwurzeugen öffentlich zur Seite stehen, und zwar ausdemselben Bezirk, sind mir Beispiele gemeldet worden.Ich habe die Lokalbehörden gebeten, Ermittelungen darüberanzustellen, bin aber auf keine große Willfährigkeit seitensder Beteiligten, um Zeugnis zu leisten, gestoßen. Ichhabe einen anderen Fall kennen gelernt, über den mirberichtet worden ist, daß ein Wahlkandidat in einemWahlkreise bei dem Landrat in dessen Dienstgebäude ab-gestiegen war und im Hause dort gewohnt hat, daß ervon dem Landrat in dessen Equipage nach verschiedenenWahlplätzen hingefahren wurde, und daß der Landratdort zwar nicht gerade den Eingesessenen angemutet hat,