Druckschrift 
11 (1889) Die Reichstagssessionen von 1880 - 1881
Entstehung
Seite
42
Einzelbild herunterladen
 

42

Die Neichstaqssession von 1881.

Kanzler befohlen werden: du sollst und mußt das unter-schreiben!? Kann er mit Gefängnis wie bei Zengenzmangbedroht werden? Wo bliebe da die Verantwortung?Bleibt also der Kanzler bei seiner Weigerung, so kanndie Majorität des Bundesrats dem Kaiser sagen: dumußt dir einen Kanzler schaffen, diesen entlassen; wir ver-langen, daß unser Beschluß vor den Reichstag gebrachtwerde, und die Verfassung ist gebrochen, wenn das nichtgeschieht. Nun, meine Herren, warten wir doch ab, ob derFall eintritt, ob der Klageberechtigte diesen Weg verfolgenwill, und wenn er ihn verfolgt, ob Seine Majestät derKaiser dann nicht doch bereit ist zu sagen: gut! ich werdesuchen, einen Kanzler zu bekommen, der bereit ist, denBeschluß weiter zu befördern. Ich will hier natürlichnicht in eine Kritik der Gründe eingehen, die mich imkonkreten Fall abgehalten haben; es waren eben Gründe,die sich nicht am grünen Tisch, sondern im grünen Landedraußen finden, die mich veranlaßt haben, die Durch-führung dieses Gesetzes für unthunlich zu halten; ichhatte nicht die Sicherheit, daß diese Unmöglichkeit derDurchführung auch von der Majorität dieses Hausesangenommen würde, wollte aber das Land der Gefahrnicht aussetzen Gefahr war es meines Erachtens,dieses Gesetz zu bekomme»; der Moment, wo ich dieseGefahr verhüten konnte, war einzig und allein der derVorlage im Namen des Kaisers. Das verfassungsmäßigeRemedium gegen diese Benutzung liegt im Wechsel derPerson des Kanzlers; ein anderes sehe ich nicht.

Ich komme dabei, da ich eben den Reichstag be-rührte, auf mein Zusammenwirken mit dem Reichstage.Das Ideal des Herrn Richter scheint ein schüchterner,vorsichtiger Kanzler zu sein, der sorgfältig hinhorcht: