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Die Reichstagssession non 1880.
Es wurde beschlossen:
n) Die Hereinziehung der iu der Vorlage Nr. 7>8 näherbezeichneten hambnrgischen Gebietsteile und der dort lie-genden preußischen Enklave in den Zollverein zu verfügen.
Da ist gar nicht die Rede davon, beim Reichstageetwas zu beantragen, nnd nach meinem langjährigen Zu-sammenarbeiten mit dem Herrn Vorredner weiß ich, daßseine Gewissenhaftigkeit nach allen Seiten eine sehr großewar, nach dem Verfassungsleben hin aber noch vielgrößer als nach einer andern Richtung; er würde sichnie dazu verstanden haben, wenn er irgend eine Ver-mutung gehabt, daß der Reichstag etwas mitznredenhätte. Gefaßt ist dieser Beschluß unter dem Präsidiumdes Herrn Delbrück, unter der Mitwirkung der Herrenv. Pommer-Esche, Philipsborn, Hennig, bayrischer Ver-treter, sächsischer, badischer, hessischer, Mecklenburgs, desGroßherzogtnms Sachsen, Oldenburgs, der sächsischenHerzogtümer, Anhalts, Schwarzburgs, Wnldecks, vonReuß ältere Linie, von Schaumburg-Lippe und denHansestädten Bremen und Hamburg, für welchezugegen waren Senator Gildemeister und Or. Kirchen-paur. Auch die haben durch Beschluß dieses „vor-läufig" anerkannt und haben anerkannt, daß derBnndesrat hier zu entscheiden hat, und kein Zweifel istihnen beigekommen über das Recht des Bnndesrats, überdiese Ausführungsmaßregeln zu entscheiden. Es ist inArtikel 7 der Verfassung Nr. 2*) in der allbekanntenFassung ausdrücklich bestimmt, und Seine Majestät der
Der Bundesrat beschließt über die zur Ausführung derReichsgesetze erforderliche» allgemeinen Berwaltungsvorschriften undEinrichtungen, sofern nicht durch Reichsgesetz etwas anderes be-stimmt ist.
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