Der Minister und der Ab>ievrd»ete Delbrück.
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Darauf ist von der Hand des Ministers Delbrückhereinkorrigiert:
„vorläufig außerhalb der gemeiuschaftlicheu Zoll-grenze"
(Heiterkeit), also die Anerkennung des Provisoriumo,nnd ich lade jetzt den Herrn Abgeordneten ei», seineeigene Handschrift zu rekognoszieren, nach der er dieses„vorläufig" für notwendig gehalten hat, um demprovisorischen Charakter des Zollausschusses Ausdruck zugeben, in seiner damaligeil Eigeilschaft als Minister;seitdem ist nichts geschehen, was das Necht in seinemSinn hätte ändern können; nur in meinem Sinne hates sich geändert. Ich hoffe also, er wird seine damaligeVechtsauffassung nicht diffitieren wollen; denn dieses „vor-läufig" ist nachher auch in die amtliche Eingabeübergegangen, die Minister Delbrück hat abfasseu lassen;es ist auch in den Ausschußbericht vom 16. Juli 1868nach Artikel 0 des Vertrages übergegangen. Es beginntdieser Bericht:
Es soll die freie Hansestadt Hamburg mit einemdem Zwecke entsprechenden Bezirke ihres oder des um-liegenden Gebiets vorläufig außerhalb der gemein-schaftlichen Grenze bleiben.
Dieser Allsschußbericht ist unterschrieben von denHerren v. Pommer-Esche, v. Dümmel, v. Philipsbornund v. Liebe. Diese Herren haben sich daher zur An-erkennung des provisorischen Charakters dieses Zoll-ausschlusses verstanden. Dieser Ausschußbericht hat denBeschlüssen des Buudesrats unterlegen nnd isi vorkotsinwzum Beschluß erhoben worden mit ausdrücklicher Bezug-nahme auf den Wortlaut, also einschließlich des Wort-lautes „vorläufig", und der Beschluß lautete damals:
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