Die Reichstagssession von 1880.
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verschweigen, — wie ich es vorhin darstellte, als wenngewissermaßen heimlich, schüchtern, daß der Reichstag esnoch nicht erführe, diese Sache noch nicht gemacht wordenwäre und nur deshalb der Reichstag nicht angerufen wäre.
Kann heute die Unterelbe nicht von der Douanen-linie gekreuzt werden, so konnte es auch damals die Ober-elbe nicht, so ist trotz der ganzen künstlichen Argumentation,die wir gehört haben, die Einbeziehung der Elbstreckevon Wittenberge bis Hamburg bisher nichtig und unge-setzlich, und die Zölle können zurückgefordert werden. Daswar damals die Meinung des Herrn Vorredners nicht;er hat der Bundesratssitzung präsidiert, in welcher dieEinverleibung jener Elbstrecke in das Zollgebiet beschlossenwurde, also die Verlegung der Zollrevision von Witten-berge, wo sie nach seiner Theorie auch schon unberechtigtgewesen wäre und doch ein halbes Jahrhundert bestandenhat, — seit 1821; er hat die Verlegung von Wittenbergenach Bergedorf respektive Hamburg selbst sanktioniert, ander Spitze des Bundesratsbeschlusses. Ja, noch mehr,er hat den Antrag, welchen Preußen auf diese Verlegungdamals gestellt hat, unter seiner Leitung konzipieren lassen.Der Antrag liegt mir im Konzept vor. Er ist, wenn ichnicht irre, von der Hand des damaligen Rats HerrnJungmann geschrieben, vielfach durchkorrigiert von derHand des damaligen Ministers Delbrück. Das Konzeptsängt an:
Die Bestimmung im Artikel 6 des Vertrages vom8. Juli v. I., nach welchem die Hansestadt Hamburgmit einem dem Zweck entsprechenden Bezirk ihres oderdes umliegenden Gebiets —und nun ist im ursprünglichen Kontext sortgefahreu:Freihafen außerhalb der Zollgrenze bleiben soll.