Druckschrift 
7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
Entstehung
Seite
247
Einzelbild herunterladen
 

Aufhebung der Artikel 1ö, 16 und 18 der Verfassung. 247

wird. Die gebotene Einschränkung ist die Abschaffungder Verfassungsartikel und vielleicht noch andrer Gesetze,die damit im Zusammenhang sind, wenigstens solcher,die den ursprünglichen Verteidigungszustand des Staatesund seine gegen Sonderbestrebungen schützenden Gesetzeobsolet gemacht oder gar außer Kraft gesetzt haben; diewerden meines Erachtens fallen müssen, das ist der Wegzum Frieden. Wir, die Regierungen, können den Friedennicht suchen, so lange unsre Gesetzgebung nicht von denFehlstellen gereinigt ist, mit denen sie seit 1840 in einemübelangebrachten Vertrauen auf Billigkeitsgefühl der an-dern Seite, auf Patriotismus bei denjenigen, die manmit der Ausführung betraute, stellenweise unwirksam ge-macht worden ist. Dieses Vertrauen, welches die mehredle als praktische Natur des höchstseligen Königs charak-terisierte, das sich schon 1840 kundgab in der Aufhebungdes Placet, in gewissen Hoffnungen, die sich nicht er-füllten, in mehreren andern Bestimmungen, in der Schaf-fung des Oberkirchenrats — ich verwechsle das immer:— der katholischen Abteilung (Heiterkeit), dieses Ver-trauen, welches nur die erste Generation von Räten nocherfüllte, dieses Vertrauen hat die Festigkeit, mit der diealten landrechtlichen Bestimmungen und die Vorsichtunsrer Vorfahren den Staat versehen hatten, in manchenBeziehungen gelockert, es hat gewissermaßen Bresche indie für den allgemeinen Frieden des Staates notwendi-gen Bestimmungen gelegt. Diese Bresche muß über-schüttet werden, sie muß ausgesüllt werden; sobald dasgeschehen ist, werde ich kein eifrigeres Bemühen haben,als den Frieden selbst mit dem Zentrum, namentlich abermit dem sehr viel mäßiger gesinnten römischen Stuhlezu suchen, und ich hoffe, ihn dann auch mit Gottes Hilfe