210 Die Reichstagssession von 1874 — 75 .
Rom zu haben, so würde es auch gelingen, die gesetz-gebenden Faktoren von diesem Bedürfnis zu überzeugen,wenn es wirklich vorhanden ist, und wir würden danneine Neubewilligung fordern können; jetzt fordern wir sienicht, weil die Hoffnungen, die mich vor anderthalbJahren noch leiteten, zu meinem Bedauern in die weiteFerne gerückt worden sind.
Ich habe die Streichung der Position auch für eineSache des staatlichen Anstandes gehalten, weil und so-lange das Haupt der katholischen Konfession Ansprücheausstellt und eine Stellung einnimmt, mit deren Durch-führung jedes geordnete Staatswesen absolut unverträg-lich ist, wo jeder Staat, der sich dem unterwerfen wollte,unter ein kaudinisches Joch gehen würde und seine eigneSelbständigkeit zu abdizieren genötigt wäre — solangedas Haupt der römischen Kirche diejenigen seiner Diener,die unabhängig von dieser ihrer Eigenschaft Uuterthaneneines Staates des Deutschen Reiches sind, in ihrem auf-lehnenden Verhalten gegen die Gesetze ihres eignen Vater-landes ermutigt und unterstützt, ja diese Auflehnung vonihnen als eine geschworene Dienstpflicht fordert, solangees eine Anstandspflicht für das Deutsche Reich ist, eineMacht, die solche Ansprüche erhebt, nicht nur nicht anzu-erkenneu, sondern auch nicht den Schein auf sich zu laden,als beabsichtige es, diese Anerkennung in der Zukunftauszusprechen, ohne daß diese unerfüllbaren und für jedesgeordnete Staatsspstem unannehmbaren Ansprüche zuvorin irgend einer Weise gelöst werden. (Bravo!)
Dabei könnte ich mich im wesentlichen beruhigen,und ich will es im Interesse der Zeit der Herren thun,obgleich ich sonst wohl noch manches hinzuzufügeu hätteüber die Anspielungen, die der Herr Vorredner wiederum