Der Diktaturparagraph und die ultramontane Partei. 41
dem Herrn Redner nur Nachweisen wollen, daß seine Be-schwerde an eine unrichtige Adresse käme, wenn sie gegendie durch Artikel X des Gesetzes gedeckte Lokalbehördeeinschließlich des Oberpräsidenten gerichtet wird, sonderndaß er sie gegen den Ursprung des Gesetzes richten muß.
Wenn der Herr Redner ferner meine Aeußernng überdie Schulschwestern in einer andern Färbung, als ich siegestern wohl vorgetragen habe, heute wieder zu Tagefördert, so erlaube ich mir doch die Thatsache zu erwäh-nen, daß im Elsaß noch immer über zweitausend Schnl-schwestern fungieren und einige hundert Schulbrüder —wenn ich nicht irre; die Ziffer kann ja nachher festgestelltwerden. Es geht daraus hervor, daß man nicht dieGesamtheit dieser Unterrichtsorgane, sondern nur die-jenigen, die sich vorzugsweise verderblich, vorzugsweisevergiftend in ihrer Wirkung auf den deutschen Geist gezeigthaben, entfernt hat. Es ist ja sehr wahrscheinlich, daß inder großen Zahl dieser Schulschwestern ebenso, wie in derMehrzahl unsrer katholischen Mitbürger, der feindliche Triebgegen das Reich nicht vorherrscht, und daß man eine großeZahl von ihnen wird belassen können. Der Herr Vor-redner hat daher unrecht gehabt, wenn er die Verurtei-lung, die ich über die ausgewiesenen Lehrorgane ans-sprach, ans den gesamten Stand ausgedehnt hat; die Zif-fern werden Ihnen vielleicht von dem Herrn (Regierungs-kommissar) neben mir nachher noch genauer angegebenwerden können, wieviel Schulschmestern noch, wie esscheint, nicht vergiftend wirken.
Wenn der Herr Vorredner ferner meine diplomati-schen Informationen bemängelt, so bin ich allerdingsdarüber nicht zweifelhaft, daß über das Treiben derUltramontanen auch in England der Herr Vorredner mir