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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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Die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten. 23

gab: die eine Kategorie, bestehend aus eigentlich diplo-matischen Personen, den Gesandten und Sekretären, dienur im Auslande lebten, die andere, bestehend aus denMinisterialräten, die niemals ins Ausland kamen. Dieletzteren arbeiteten die Instruktionen für die ersteren aus,hatten in der Regel nicht soviel vom Ausland gesehen,wie wünschenswert war, um auswärtige Verhältnisserichtig zu beurteilen, während es denjenigen, die dauerndim Auslande lebten, sehr leicht so ging, daß sie, anstattwie jener Riese die Kraft durch die Berührung mit derErde stets wieder zu gewinnen, die heimatliche Erde zuselten berührten (Heiterkeit), und darum einigermaßenunfern heimatlichen Verhältnissen entfremdet und leichtzu der zahlreichen Klasse diplomatischer Kosmopoliten zurechnen waren, die im auswärtigen Dienste aller Ländervorhanden sind. Deshalb habe ich mein Augenmerk dar-auf gerichtet, beide Klassen von Beamten mehr zu ver-mischen und darauf zu halten, daß die Gesandten, bevorsie ins Ausland kommen, eine Zeitlang als Räte imMinisterium den wirklichen, regelmäßigen Dienst gethanhaben, und daß andrerseits wieder diejenigen, die es vor-ziehen, in der Heimat dauernd als Ministerialräte Dienstzu leisten, eine Zeitlang auch bei auswärtigen Gesandt-schaften beschäftigt werden. Ich fürchte, daß ich nachdieser Richtung hin bei diesem oder dem nächsten Budgetnoch Schwierigkeiten für die Durchführung meines Systemsfinden werde, die ich nur mit Ihrer Unterstützung zulösen vermag. Aber es ist meines Erachtens für dasGedeihen des diplomatischen Dienstes, für die richtigeBeurteilung der auswärtigen Verhältnisse im Centrumund für die Festhaltung des heimatlichen Bewußtseins imAuslande ein Unentbehrliches, daß diese Scheidung, wie