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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
Entstehung
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364 - Der preußische Landtag 1868—70.

Graf Münster sprach gegen die Beschlagnahme, weil dieselbeeinen Eingriff in Privatrechte bedeute; die Sequestration ohneRechnungsablegung sei nichts als eine Konfiskation der Revenuen.Wenn König Georg die stillschweigenden Bedingungen des Vertragesnicht erfülle, so müsse der Vertrag aufgelöst werden und die rosla-tut-iu in integrum eintreten, es müßten dann auch die Gelder,die der König Georg ausgeliefert habe, ihm wieder zurückgegebenwerden. Dazu hielt Graf Bismarck folgende Rede:

Die Gefühle, die den Herrn Vorredner bestimmen,gegen die Vorlage zu stimmen, die den Herrn Vorrednernnr mit Widerstreben an dieser Debatte sich beteiligenlassen, begreife ich vollkommen; aber ich kann mir des-halb doch seine Rechtsdeduktionen nicht aneignen.

Der Vertrag vom September 1867 ist seiner ganzenForm und Entstehung nach ein Staatsvertrag. Es istnicht meines Amtes, meine Kontrasignatur unter Privat-verträge des Königs, meines Allergnädigsten Herrn, zusetzen. (Sehr richtig!)

Mit der Unterschrift zweier Könige, gegengezeichnetvon mir, als dem Minister der Auswärtigen Angelegen-heiten dieses Landes, liegt dieser Vertrag vor, in keinerWeise in der Form eines Privatvertrages, sondern inder unbedingten Form des Staatsvertrages. Auch seiner-ganzen Entstehungsweise nach konnte er nur ein Staats-vertrag sein. Wir waren Seiner Majestät dem KönigGeorg nichts schuldig, lieber die Frage, welches Privat-eigentum einem Krieg führenden Monarchen nach demKriege bleibt, entscheidet erst der Friedensschluß; einenandern Richter gibt es darüber nicht. Dieser Friedens-schluß war noch nicht eingetreten; es wurde ein Waffen-stillstand abgeschlossen, und dieser von der andern Seitegebrochen. So liegt meines Erachtens die Sache rechtlich.

Schuldig waren wir dem König Georg nichts; wir