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Die Welfenlegion.
gezählt sind, und für die zu entschädigen nicht in unsrerAbsicht liegen konnte. Man konnte höchstens nebenher inBetracht ziehen: welche Reinrevenüen hat der König vonHannover zu seiner Disposition gehabt, und dem wardas, was wir ihm geboten haben, ja ganz erheblich über-legen. Ich habe diesen Punkt schon im vorigen Jahreberührt und habe gesagt, es sei mir lieb, daß der KönigGeorg durch seine Vertragsunterschrift mehr angenommenhabe, als ihm nach Verhältnis seines früheren Einkommens-genusses zustünde, weil der Gedanke eines Geschenkes vonKönig zu König, eines freiwilligen Aktes der Liberalitätunter den vorliegenden Umständen unzulässig sei. Esmußte ein zweiseitiges Geschäft sein; für dieses Mehrmußte irgend etwas gewährt sein.
Damit komme ich auf die dritte Richtung, in welcherich den Vertrag dem Frieden förderlich gehalten habe,nämlich in Bezug auf die Stellung des Königs Georgselbst. In den beiden ersten Richtungen habe ich michnicht getäuscht. Die Wirkung zu Gunsten des Friedensdie der Vertrag haben sollte, hat er gehabt; wir habenunfern guten Willen dokumentiert, und dieser gute Willeist uns an den betreffenden Stellen auch so voll ange-rechnet worden und wird uns so voll angerechnet, als obder Vertrag fortbestände, und in dieser Beziehung habeich über den Abschluß des Vertrages keine Neue. Dieletzte Berechnung mar allerdings eine durch den Erfolgnicht gerechtfertigte; es war aber auch die bei mir amwenigsten sichere. Wir waren nicht so schlecht unter-richtet, daß wir es für ganz unmöglich hätten haltensollen, daß trotz der Zusage, trotz des Vertragsabschlusses,trotzdem daß durch diesen Vertragsabschluß der KönigGeorg wenigstens, wie der englische Ausdruck lautete.