336 Der preußische Landtag 1868—70.
Forderung einer Regierung gegen eine Negierung. Wenndie Sache allein so läge, dann wäre sie leicht dadurcherledigt, daß ich der mir als lauenburgischem Ministeruntergeordneten Negierung die Anweisung schickte, zuzahlen. Wie aber schafft sich diese Negierung Geld?Sie muß Steuern ausschreiben, denn die glückliche Lagedes Landes, daß es ohne Steuern seinen Verpflichtungengenügen könnte, gehört der Vergangenheit an. Es handeltsich also um eine Forderung von Land zu Land, umeine bisher nicht bestehende Belastung der lauenburgischenSteuerpflichtigen, und deshalb habe ich vorhin daraufangespielt, daß die Stände dieses kleinen Landes einSteuerbewilligungsrecht besitzen.
Daß die Entscheidung einer solchen Streitigkeit auf demrechtlichen Wege etwas so Unzulässiges und kaum ernst-haft zu Nehmendes sei, wie der Herr Abgeordnete Twestenes aufzusassen schien, kann ich doch nicht zugeben. Ichhabe schon vorhin gesagt, daß sehr leicht Prozessepreußischer Provinzen gegeneinander denkbar sind, und ichbin überzeugt, sie sind vorgekommen, zur Zeit der Leistungender Kriegskontributionen, im Anfang dieses Jahrhunderts,wo gewisse Ausgleichungen stattgefunden haben; ichglaube nicht, daß damals alles ohne richterliches Er-kenntnis abgegangen ist. Es passieren ja noch viel eigen-tümlichere Dinge: es klagt der eine preußische Fiskusgegen den andern, aus dem einen Ressort gegen dasandre. Das mag eine wunderliche Außenseite haben,aber nach unsrem Staatsrecht ist das bisher vollständigbegründet, und ich weiß nicht, warum Sie den Rechtswegin dieser Sache gerade einem so schwachen Gegner gegen-über zurückweisen wollen.
Der Herr Abg. Twesten hat ebenfalls sich dagegen