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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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278 Weiterer Ausbau der Bundesinstitutionen 1868 — 69.

der Mahl- und Schlachtsteuer. Die Grundsteuer mithineinzuziehen, halte ich nicht für angänglich, indem dieGrundsteuer mit dem Vermögen, welches der Steuer-zahlende au seinem Grund und Boden besitzt, in garkeinem notwendigen Verhältnis steht. Der Zuschlagwürde unter Umständen nach dem Einkommen desSteuerzahlenden einen drei-, vierhundertfachen Prozentsatzrepräsentieren, und ich glaube nicht, daß die Grundsteuerihrer Natur nach bei einer gerechten Verteilung sich inZuschlägen mit heranziehen läßt. Es bleibt also auf derMahl- und Schlachtsteuer sitzen und auf der Einkommen-und Klassensteucr. Dort ist nach der Ansicht des preußischenFinanzministers ein Zuschlag von ungefähr 50 Prozenterforderlich, um das Defizit zu decken; ich zweifle, daßdas hinreicht, denn ich weiß nicht, ob wir zu dieserSteuer die untersten Klassen mit herauziehen dürfen;das wird ja von der Bewilligung des Landtages mitabhängen. Werden die nicht herangezogen, so sind 50" >,ja schon danach unzulänglich; es wird sich auf dasaltorum tautum, auf 100 Prozent der Steuer wahr-scheinlich beziffern. Indessen glaube ich, daß diesesDefizit, von dem gesagt morden ist, es sei schwarz ge-malt, noch zu niedrig begriffen sein wird — meineroberflächlichen Ansicht nach; ich muß dem Herrn Finanz-ministcr glauben, was er mir darüber sagt, natürlich,aber ich finde einige Positionen hier noch nicht in An-satz. In dem Defizit stecken 5 Millionen und etwas,die niemand haben überraschen können, denn sie sinddie Folge eines Nachlasses der verschiedenen Revenuen,welche sich ungefähr auf 5 Millionen belaufen, und welchein dieser Denkschrift zusammengestellt sind.

In dem ferneren Defizit stecken die Ergebnisse einer