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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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192 Weiterer Ausbau der Bundesinstitutiouen 1868- 69.

Ziffer einen bedeutenden Umfang gewinnt, wie wir daszn vermeiden gesucht haben, wie es in schwach bevöl-kerten Bezirken der Fall sein wird. Im übrigen möchteich Sie bitten, nicht zu glauben, daß wir die jetzigenEinrichtungen für tadelfrei und nicht für im hohenGrade verbesserungsfähig hielten, insbesondere, daß dieAbgrenzung der Wahlbezirke nicht eine große Anzahlvon Mängeln darbiete, die der Abhilfe bedürfen. Ichglaube aber, daß die Abhilfe auf dem administrativenWege leichter erfolgen kann, als wenn überall, wo sichein Mangel in der Einteilung der Wahlbezirke findet,zur Abhilfe desselben ein neues Gesetz erforderlich ist.Für die Dauer bin ich weit entfernt, prinzipiell einGegner der gesetzlichen Feststellung zu sein. Ich teiledie Anschauungen einigermaßen, die der Herr Abgeord-nete für Osnabrück (Miguel) dafür angeführt hat, undglaube, daß die feste Bevölkerung ein Uebergewicht beiden Wahlen haben sollte, und möchte Sie bitten, dieseFrage ebensowenig wie die andern mit der Vorlage inVerbindung stehenden Fragen als politische, als prin-zipielle anzusehen, wobei wir ein gouvernementales, gegenfreiheitliche Entwickelungen gerichtetes Uebergewicht suchten.Es handelt sich um Zmeckmäßigkeitsfragen, bei denen sichhäufig findet, daß man im Grunde einerlei Meinungist mit denjenigen, die man eben vielleicht mit einemAnflug von Leidenschaftlichkeit bekämpft hat.

Was ferner den Beruf des Bundesrates zur Fest-stellung der Wahlbezirke anbelangt, so ist darüber derBundesrat nicht einstimmig gewesen. Es war darüberMeinungsverschiedenheit. Abweichungen von dem üb-lichen, wie sie früher in einzelnen Bundesländern vor-gekommen sind, sind schon dadurch ausgeschlossen, daß