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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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Das gleichzeitige Tagen verschiedener Parlamente. 167

der Fall sein wird, dafür kann ich nicht bürgen. Ichhoffe es; indessen bin ich nicht berechtigt, die Freiheitder Bundesregierungen darin zu beschränken. In Preußenwürde ich meine Stellung im preußischen Ministeriumallerdings dazu benutzen, um zu verhüten, daß der gegen-wärtig vorgekommene Fall sich nicht wiederholt, wenig-stens so lange die gegenwärtig maßgebend gewesene Auf-fassung, auf welche ich nicht gefaßt mar, dieselbe bleibt.— Ich habe zwar vorausgesetzt, daß die Provinzial-Landtage zum Teil noch mit der Session des Reichstageszusammenfallen würden, aber ich habe nicht voraus-gesehen, daß irgend ein Mitglied eines Provinzial-Landtages seinem dortigen Mandat einen Vorzug vor demhiesigen geben würde (Hört! Hört!), um so weniger,als jedes Provinziallandtagsmitglied einen gesetzmäßigerwählten Stellvertreter hat, welcher jederzeit und na-mentlich wenn ein so wichtiges Hindernis vorliegt, ein-berufen werden kann. Ebenso bin ich überrascht gewesen,daß Beamte, ohne sich, so viel ich weiß, der Zustimmungder Vorgesetzten Behörde darüber zu vergewissern, dienst-liche Hindernisse geltend gemacht haben, um ihren Sitzhier nicht einzunehmen. Ich habe darüber mir keineBemerkung erlauben können, weil, wie ich gefunden habe,daß der Reichstag sehr nachsichtig, zu meinem Bedauernsehr nachsichtig in der Bewilligung von Urlaubsgesuchengewesen ist. (Hört!)

Wenn ich die Ehre hätte, Mitglied der hohen Ver-sammlung zu sein, so würde ich fast alle eingegangenenUrlaubsgesuche abgelehnt haben (Heiterkeit), die nichtdurch Krankheit motiviert sind, denn meines Erachtens,wenn ein Bürger des Norddeutschen Bundes die Ehrehat, von seinen Mitbürgern zu ihrem Vertreter hier