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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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Die Landtagssession 186768.

können (Bravo!), und wenn ich auf meinem Gewissen fuße und ich habe mindestens ebensoviel Recht dazu wie jederandre, so sage ich Gewissen gegen Gewissen, wenn ihrnicht so thut wie ich, so lege ich mein Mandat nieder,dann ist wieder die leidige Kabinettsfrage da, dann laufenwir auseinander, jeder in seine persönliche Richtung, undlassen den Staat sich selbst regieren. Wenn keiner etwaskonzedieren will, und jeder sagt: wenn es nicht nachmeinem Kopfe geht, dann spiele ich nicht mehr mit, daist keine staatliche Organisation, da ist keine politischeErwägung mehr möglich, sondern da herrscht persönlicheWillkür. (Beifall rechts.)

Nur dazu habe ich hauptsächlich das Wort ergriffen,um faktisch zu konstatieren, wie es sich mit den Zusagenverhält, die gegeben sind. Der hannoversche Provinzial-landtag hat den Ihnen bekannten Antrag einstimmiggestellt. Se. Majestät der König befand sich nicht hieranwesend. Das Ministerium hat deshalb diesen Antragzur Kenntnis Sr. Majestät damals auf der Insel Mainauim Bodensee gebracht und um die Erlaubnis gebeten,diejenige Antwort zu geben, die der Oberpräsident GrafStolberg nachher gegeben hat, und die ich als bekanntvoraussetzen darf. Es ist also eine Zusage mit Ermäch-tigung des Königs gegeben. (Bravo!)

Der Herr Vorredner hat mich an parlamentarischeGewohnheiten erinnert, nach denen ich Namen, die hiernicht hergehören, nicht hineinziehen möge. Es ist vielleichtmehr ein Ueberrest von dem alten Sauerteig in mir, daßes mir noch nicht gelingt, die Königliche Regierung vonSr. Majestät in dem Maße, wie der Herr Vorredner, zutrennen. (Bravo!)