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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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Der hannoversche Provinzialfonds rc.

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sich nicht der leiseste, ich will nicht sagen Schrei, son-dern auch nur Seufzer deshalb vernehmeil lassen, imGegenteil, man hat es der Regierung gedankt, man hates in öffentlichen Blättern anerkannt, daß sie keinen An-stand nahm, ein Versehen, welches sie nach der Probe,die die öffentliche Stimmung darans gemacht, begangenzn haben glaubte, offen zurückzunehmen, und daß sieden englischen Grundsatz annahm: Es ist männlich,seinen Irrtum offen zu bekennen, wenn man ihn ein-sieht. Damals sind wir nicht getadelt worden; jetzt miteinemmal soll dieses selbe Verfahren ein andres sein.Die Kurhessen hatten, so lange keine Personalunionzwischen den beiden Staaten geschaffen war, nicht einHaarbreit mehr juristisches Recht als die Hannoveraner,auf irgend einen Teil des Staatsvermögens, das ihnengeblieben ist. Und nichtsdestoweniger wünsche ich derRegierung Glück, daß sie den juristischen Maßstab nichtangelegt, sondern nach ihrem politischen Ermessen ge-handelt hat.

Ich wiederhole die Zusage, die ich in der Kom-mission gegeben habe, daß es die Absicht sämtlicherStaatsminister, und zwar die von Sr. Majestät demKönig gebilligte Absicht ist, in dem nächsten Budgetauf diesem Wege weiterzugeheu und für sämtliche Pro-vinzen Vorlagen zu machen, welche jeder einen Teil desBudgets zur Selbstverwaltung überweisen, allerdings inEinnahme und Ausgabe; denn es kann sich nicht darumhandeln, daß die einzelnen Provinzen sich untereinanderGeschenke machen. Wo zwei neue Provinzen, wie Hessenund Hannover, in der exzeptionellen Lage sind, daß sieein bedeutendes Barvermögen mitbringen, wo die Fragehistorisch sich so entwickelt hat, wie in Hessen und in