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Die Landtagssession 1867—68.
ich etwa wieder eintrete, erst sehen, wie es andre anmeiner Stelle machen.
Zu dem Anträge v. Sybel äußerte der Minister noch:
Ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich annehme,daß einigen Ausführungen des Herrn Vorredners (Abg.v. Sichel) der faktische Irrtum zu Grunde liegt, als obdie Königliche Negierung überhaupt jemals beabsichtige,die Disposition über das Kapital in die Hände desKönigs Georg zu legen. Ich glaubte, daß eine solcheAnnahme durch verschiedene Aeußerungen, welche dieRegierung der Kommission gegeben hat, vollständig aus-geschlossen sei. Die künftige Einrichtung und die Ver-waltung des Kapitals mag sein, welche sie wolle, siewird immer eine solche bleiben — und wir haben jaauch in Aussicht gestellt, den Landtag zuzuziehen — siewird immer eine solche bleiben, daß über das Kapitalnicht anders disponiert werden kann, als einmal mitZustimmung der Agnaten und zweitens mit Zustimmungder Königlichen Regierung, und daß nur die Nevenüendavon ausgezahlt werden, und ob für diese der HerrAntragsteller seinen Antrag aufrecht erhalten will, — ichglaube wirklich kaum, daß ein praktischer Nutzen, irgendeine Aenderung der Sachlage aus der Annahme des-selben hervorgehen würde. Ich will mich nicht weiterdarüber anssprechen; ich halte den Antrag für einenüberflüssigen.
Der Antrag Sybel wurde abgelehnt, das Gesetz selbst ange-nommen.